TBIS Technische BauwerksInspektionsService AG – Hauptversammlung 2018

TBIS Technische BauwerksInspektionsService AG

Lübeck

Wertpapier-Kenn-Nr.: 547 750

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre recht herzlich zur kommenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Sitzung findet statt am:

Termin: Donnerstag, 01. November 2018
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Hotel Hanseatischer Hof, Wisbystraße 7-9, 23558 Lübeck

I. Tagesordnung

Als Tagesordnung für unsere Sitzung schlagen wir folgende Tagesordnungspunkte vor:

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Berichts des Aufsichtsrats

TOP 2

Bericht des Vorstands über die Entwicklung des operationalen Geschäfts (Rückblick, Status Quo, Vorausschau)

TOP 3

Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass aufgrund des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2016 ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Festlegung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 eine Vergütung von EUR 750,00 je Mitglied zu zahlen.

TOP 7

Sonstiges

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bis zum 25.10.2018 während der üblichen Geschäftszeiten bei unserer Gesellschaft, Seelandstraße 3 TZL-Gebäude 6, 23569 Lübeck, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft für sie bei Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens mit Eingang am 26.10.2018 bei der Gesellschaft in Lübeck eingereicht werden.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmachtserteilung ist die Schriftform erforderlich und genügend.

 

Lübeck im August 2018

Der Vorstand

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