TBIS Technische BauwerksInspektionsService AG
Lübeck
Wertpapier-Kenn-Nr.: 547 750
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre recht herzlich zur kommenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Sitzung findet statt am:
Termin: | Donnerstag, 31. Mai 2018 |
Beginn: | 10:00 Uhr |
Ort: | Hotel Hanseatischer Hof, Wisbystraße 7-9, 23558 Lübeck |
I. Tagesordnung
Als Tagesordnung für unsere Sitzung schlagen wir folgende Tagesordnungspunkte vor:
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Berichts des Aufsichtsrats |
TOP 2 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Berichts des Aufsichtsrats |
TOP 3 |
Bericht des Vorstands über die Entwicklung des operationalen Geschäfts (Rückblick, Status Quo, Vorausschau) |
TOP 4 |
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass aufgrund des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2014 sowie aufgrund des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2015 jeweils ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. |
TOP 5 |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
TOP 6 |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
TOP 7 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
TOP 8 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
TOP 9 |
Festlegung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung von EUR 3.000,00 je Mitglied, das Anderthalbfache an den stellvertretenden Vorsitzenden und das Doppelte an den Vorsitzenden zu zahlen. |
TOP 10 |
Festlegung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung von EUR 3.000,00 je Mitglied, das Anderthalbfache an den stellvertretenden Vorsitzenden und das Doppelte an den Vorsitzenden zu zahlen. |
TOP 11 |
Sonstiges |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bis zum 24.05.2018 während der üblichen Geschäftszeiten bei unserer Gesellschaft, Seelandstraße 3 TZL-Gebäude 6, 23569 Lübeck, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft für sie bei Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens mit Eingang am 25.05.2018 bei der Gesellschaft in Lübeck eingereicht werden.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmachtserteilung ist die Schriftform erforderlich und genügend.
Lübeck im März 2018
Der Vorstand