team AG – Hauptversammlung 2017

team AG

Süderbrarup

Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 18. Mai 2017, um 19.30 Uhr
in der Flens-Arena – Campusallee 2 in 24943 Flensburg – stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein. Beginn der Hauptversammlung ist 19.30 Uhr, Einlass erst ab 17.30 Uhr.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der team AG mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.173.388,30 wie folgt zu verwenden:

a) EUR 0,53 Dividende
je dividendenberechtigter Stückaktie für 11.497.301 Aktien
EUR 6.093.569,53
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 79.818,77
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 124 Absatz 3 Aktiengesetz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der team AG vor, den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 124 Absatz 3 Aktiengesetz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der team AG vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der team energie GmbH
Vorbehaltlich einer abschließenden positiven steuerlichen Prüfung durch das zuständige Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft ist beabsichtigt, die team energie GmbH & Co. KG im Rahmen eines Formwechsels in eine GmbH umzuwandeln unter der Firmierung team energie GmbH. In einem anschließenden Schritt ist dann beabsichtigt, zwischen der team AG als herrschendes Unternehmen und der team energie GmbH als beherrschtes Unternehmen einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur Herstellung der körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft mit Wirkung ab dem 01.01.2017 abzuschließen.

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag würde nur nach einem vorangehenden Formwechsel und nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der team AG abgeschlossen werden und wird erst wirksam werden, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der zukünftigen team energie GmbH eingetragen worden ist.

Der gemeinsame Bericht des Vorstands über den Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 293 a AktG sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragsschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlagen erteilt. Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags liegt ebenfalls mit seinem wesentlichen Inhalt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines ab dem 01.01.2017 geltenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der team AG und der team energie GmbH zuzustimmen.

6.

Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der team baucenter GmbH
Vorbehaltlich einer abschließenden positiven steuerlichen Prüfung durch das zuständige Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft ist beabsichtigt, die team baucenter GmbH & Co. KG im Rahmen eines Formwechsels in eine GmbH umzuwandeln unter der Firmierung team baucenter GmbH. In einem anschließenden Schritt ist dann beabsichtigt, zwischen der team AG, als herrschendes Unternehmen und team baucenter GmbH, als beherrschtes Unternehmen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur Herstellung der körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft mit Wirkung ab dem 01.01.2017 abzuschließen.

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag würde nur nach einem vorangehenden Formwechsel und nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der team AG abgeschlossen werden und wird erst wirksam werden, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der zukünftigen team baucenter GmbH eingetragen worden ist.

Der gemeinsame Bericht des Vorstands über den Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 293 a AktG sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragsschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlagen erteilt. Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags liegt ebenfalls mit seinem wesentlichen Inhalt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines ab dem 01.01.2017 geltenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der team AG und der team baucenter GmbH zuzustimmen.

7.

Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der elfte team beteiligungs GmbH
Die team AG beabsichtigt, zwischen der team AG als herrschendes Unternehmen und der im April 2017 neu gegründeten elfte team beteiligungs GmbH als beherrschtes Unternehmen einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur Herstellung der körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft mit Wirkung ab dem Beginn des ersten Rumpf Geschäftsjahres der elfte team beteiligungs GmbH abzuschließen.

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag würde nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der team AG abgeschlossen werden und wird erst wirksam werden, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der elfte team beteiligungs GmbH eingetragen worden ist.

Der gemeinsame Bericht des Vorstands über den Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 293 a AktG sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der team AG für die letzten drei Geschäftsjahre liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlagen erteilt. Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags liegt ebenfalls mit seinem wesentlichen Inhalt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines ab dem Beginn des ersten Rumpf Geschäftsjahres der elfte team beteiligungs GmbH geltenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der team AG und der elfte team beteiligungs GmbH zuzustimmen.

8.

Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der zwölfte team beteiligungs GmbH
Die team AG beabsichtigt, zwischen der team AG als herrschendes Unternehmen und der im April 2017 neu gegründeten zwölfte team beteiligungs GmbH als beherrschtes Unternehmen einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur Herstellung der körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft mit Wirkung ab Beginn des ersten Rumpf Geschäftsjahres der elfte team beteiligungs GmbH abzuschließen.

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag würde nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der team AG abgeschlossen werden und wird erst wirksam werden, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der zwölfte team beteiligungs GmbH eingetragen worden ist.

Der gemeinsame Bericht des Vorstands über den Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 293 a AktG sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der team AG für die letzten drei Geschäftsjahre liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlagen erteilt. Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags liegt ebenfalls mit seinem wesentlichen Inhalt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines ab Beginn des ersten Rumpf Geschäftsjahres der elfte team beteiligungs GmbH geltenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der team AG und der zwölfte team beteiligungs GmbH zuzustimmen.

9.

Beschlussfassung über Ermächtigung des Vorstands zur Entscheidung über Rechnungslegung nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen mit Zustimmung des Aufsichtsrats, über die Rechnungslegung der zukünftig zu erstellenden Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre ab 2017 nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS im eigenen Ermessen zu entscheiden.

10.

Beschlussfassung über Einziehung eigener Anteile
Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.

Die Einziehung kann auch nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG automatisch erhöht.

Der Vorstand wird gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3, 2. Hs. AktG ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen.

11.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lorentzendamm 43, 24103 Kiel, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Ausgelegte Unterlagen
Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, der Bericht des Aufsichtsrats, die Entwürfe der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge sowie die Berichte des Vorstands über den Abschuss der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge und die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen beteiligten Gesellschaften der letzten drei Geschäftsjahre liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, team Allee 22 in 24392 Süderbrarup, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden Abschriften dieser ausgelegten Unterlagen jedem Aktionär übersandt.

Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Die Ausübung ihres Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

 

13. April 2017

team aktiengesellschaft

 

Iwer Jensen
Vorstand
Kevin Lorenzen
Vorstand
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