team AG – Hauptversammlung 2018

team AG

Süderbrarup

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 22. Mai 2018, um 19.30 Uhr
in der Flens-Arena – Campusallee 2 in 24943 Flensburg – stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein. Beginn der Hauptversammlung ist 19.30 Uhr, Einlass erst ab 17.30 Uhr.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der team AG mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.130.809,02 wie folgt zu verwenden:

a) EUR 0,52 Dividende je Stückaktie für 11.497.301 Aktien EUR 5.978.596,52
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 152.212,50
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 124 Absatz 3 Satz 1 Aktiengesetz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der team AG vor, den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 124 Absatz 3 Satz 1 Aktiengesetz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der team AG vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der oilfino Mineralöl GmbH

Zwischen der team AG (als Organträger) und der oilfino Mineralöl GmbH (als Organgesellschaft) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19. Oktober 2017, eingetragen im Handelsregister am Sitz der oilfino Mineralöl GmbH am 3. November 2017.

Die team AG und die oilfino Mineralöl GmbH beabsichtigen den vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu ändern. Die Laufzeit des Vertrages soll in § 5 Absatz 2 bis zum 31.12.2023 verlängert werden, um den Anforderungen des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz zu entsprechen, um insbesondere die Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft herzustellen.

Der Entwurf des Änderungsvertrags zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der Bericht des Vorstands der team AG über die Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 295 Absatz 1 i.V.m. § 293a Aktiengesetz sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragsschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der team AG zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines Änderungsvertrags zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der team AG (als Organträger) und der oilfino Mineralöl GmbH (als Organgesellschaft) zwecks Anpassung der Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2023 zuzustimmen.

6.

Beschlussfassung über die Genehmigung von Kapital

Der Vorstand soll unter der Voraussetzung der Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt werden, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien bis zu einem Nennwert von maximal 10 % des Grundkapitals zu erhöhen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2023 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 2.248.462,00 in der Weise zu erhöhen, dass sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöht. Der Vorstand ist ferner mit einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt oder für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie von Vermögensgegenständen, die für den Betrieb der Gesellschaft dienlich oder nützlich sind, wie z.B. Patente, Lizenzen, urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte. Der Vorstand ist mit einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgestaltung und Ausstellung der neuen Aktien festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital neu zu fassen.

b)

§ 5 Absatz 6 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(6) Der Vorstand ist ermächtigt, mit einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2023 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 2.248.462,00, in der Weise zu erhöhen, dass sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöht. Der Vorstand ist ferner mit einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt oder für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie von Vermögensgegenständen, die für den Betrieb der Gesellschaft dienlich oder nützlich sind, wie z.B. Patente, Lizenzen, urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte. Der Vorstand ist mit einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgestaltung und Ausstellung der neuen Aktien festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital neu zu fassen.“

7.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lorentzendamm 43, 24103 Kiel, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, der Bericht des Aufsichtsrats, der Entwurf des Änderungsvertrags zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der Bericht des Vorstands über die Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 295 Abs. 1 i.V.m. § 293a Aktiengesetz und die Jahresabschlüsse und Lageberichte der vertragsschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, team Allee 22 in 24392 Süderbrarup, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden Abschriften dieser ausgelegten Unterlagen jedem Aktionär übersandt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Die Ausübung ihres Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Im April 2018

team aktiengesellschaft

Iwer Jensen
Vorstand
Kevin Lorenzen
Vorstand
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