TeamBank AG Nürnberg – Hauptversammlung 2016

TeamBank AG Nürnberg

Nürnberg

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 01. Juni 2016, 13:00 Uhr, im easyCredit-Haus der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg ein.
Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen

für die ordentliche Hauptversammlung der TeamBank Aktiengesellschaft Nürnberg am 01. Juni 2016 in Nürnberg.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Es wird vorgeschlagen zu beschließen, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1,4 Abs. 1 und 2 DrittelbG und §10 Abs. 1 der Satzung aus acht Mitgliedern der Anteilseigner und vier Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Das Aufsichtsratsmitglied Heinz-Walter Wiedbrauck scheidet zum Ende der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird

Michael Joop, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Hameln-Stadthagen eG, Hameln als Nachfolger für Heinz-Walter Wiedbrauck für den Rest von dessen Amtszeit gewählt.

TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen und Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 83.103.744,00 um Euro 16.620.544,00 auf Euro 99.724.288,00 durch Ausgabe von 32.462 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 512,00 gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von Euro 4.620,00 je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 1. Juli 2016 zum Gewinnbezug berechtigt.

Die neuen Aktien werden unmittelbar ausschließlich der Aktionärin DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank im Verhältnis von 5:1 zum Bezugspreis von Euro 4.620,00 zum Bezug angeboten. Den übrigen Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht zum Bezug der neuen Aktien in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank zum Bezugspreis von Euro 4.620,00 gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den übrigen Aktionären im Verhältnis von 5:1 zum selben Bezugspreis zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Etwaige nicht bezogene Aktien werden von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank zum Bezugspreis, gegebenenfalls auch durch Erwerb durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank verwertet.

Für die Ausübung des Bezugsrechts wird eine Frist von zwei Wochen bestimmt.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

§ 4 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird mit Wirkung vom Tag der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 99.724.288,00 (in Worten: Euro Neunundneunzigmillionensiebenhundertvierundzwanzigtausendzweihundertachtundachtzig) und ist eingeteilt in 194.774 Stückaktien.“

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals gegen Bareinlage sowie über die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu Euro 11.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

§ 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

„(3)

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu Euro 11.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016 festzulegen.“

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Absätze 1 und 3 des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2016 entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016 und, falls das Genehmigte Kapital 2016 bis zum 31. Mai 2021 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens am Montag, den 30. Mai 2016 bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Soweit Sie als im Aktienregister eingetragener Aktionär von ihrem Recht, Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zu übersenden, Gebrauch machen wollen, sind die Gegenanträge ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

TeamBank AG Nürnberg
Rechtsabteilung
Beuthener Str. 25
90471 Nürnberg

Fax: 0911-53901323

 

Nürnberg, im April 2016

TeamBank AG Nürnberg

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.