tecnovum Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

tecnovum Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE0007207300

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden die Aktionäre der tecnovum AG mit Sitz in Frankfurt am Main ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2017 um 15:00 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Rennbahnstr. 72–74, 60528 Frankfurt.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der tecnovum AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 24.593.301,50 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstandsmitglieds für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

II.
HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG

Der Jahresabschluss der tecnovum AG zum 31. Dezember 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die tecnovum AG, Telefon: +49 (0)69 96 87 03 24, Telefax: +49 (0)69 96 87 03 26, E-Mail: info@tecnovum.com.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS, VOLLMACHTEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 14 Abs. 1 und 2 der Satzung der tecnovum AG die Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt. Einer Anmeldung zur Ausübung des Stimmrechtes gem. § 123 Abs. 2 AktG bedarf es nicht.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; außerdem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die folgende Adresse übermitteln:

tecnovum AG
Rennbahnstr. 72–74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: info@tecnovum.com

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese bei der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 15. Dezember 2017 (24:00 Uhr MEZ) eingehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax ist bis zum Tag der Hauptversammlung möglich.

Der Nachweis einer in oder während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN

Anfragen oder Gegenanträge im Sinne der §§ 126, 127 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten bitten wir an folgende Adresse zu richten:

tecnovum AG
Rennbahnstr. 72–74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: info@tecnovum.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

 

Frankfurt, den 01. November 2017

tecnovum AG

Der Vorstand

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