Telefónica Deutschland gewährt Drillisch Netzwerkzugang im Hinblick auf den E-Plus Erwerb – Ad-Hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Betreff:

Ad-Hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Schlagworte:

Vereinbarung/Extra keyword

Eintritt der Insiderinformationen:

25.06.2014

Ergänzende Angaben:

Telefónica Deutschland Holding AG: Telefónica Deutschland gewährt Drillisch Netzwerkzugang im Hinblick auf den E-Plus Erwerb

 

Angaben zum Inhalt:

Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung:

Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Extra keyword

25.06.2014 07:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Telefónica Deutschland gewährt Drillisch Netzwerkzugang im Hinblick auf den E-Plus Erwerb

München, den 25. Juni 2014 – Telefónica Deutschland hat heute eine Vereinbarung mit Drillisch geschlossen, in der sich Drillisch verpflichtet, zusätzlich zu dem Bedarf für seine bestehenden Kunden, die in den Netzen von Telefónica Deutschland oder E-Plus gehostet werden, 20 % der Kapazität aller Mobilfunknetze abzunehmen, die sich nach dem Vollzug des geplanten Erwerbs der E-Plus Gruppe unter der Kontrolle der Telefónica Deutschland befinden werden. Diese 20% werden im Rahmen eines fünfjährigen Gleitpfades erreicht. Darüber hinaus erwirbt Drillisch das Recht, bis zu weitere 10% Kapazität dieser Netze zu erwerben.

Telefónica Deutschland gewährt Drillisch im Wege eines Mobile Bitstream Zugangsmodells Zugang zu dem künftigen gemeinsamen Netz von Telefónica Deutschland und E-Plus sowie zu aktuellen und künftigen technischen Entwicklungen auf diesem Netzwerk, welche Drillisch seinen Kunden anbieten kann.

Der Abschluss der Vereinbarung erfolgte im Hinblick auf die in Kürze anstehende Entscheidung der Europäischen Kommission in dem Fusionskontrollverfahren zum Erwerb von E-Plus durch Telefónica Deutschland. Durch die Vereinbarung sollen einzelne Zusagen umgesetzt werden, die Telefónica Deutschland im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens angeboten hat, um wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen.

Die Vereinbarung mit Drillisch wird nur wirksam, wenn die Europäische Kommission den Erwerb von E-Plus bedingt freigibt und bestätigt, dass die Vereinbarung mit Drillisch die mit der Freigabeentscheidung möglicherweise verknüpften Bedingungen und Auflagen erfüllt. Die Entscheidung der Europäischen Kommission über das Zusammenschlussvorhaben wird im Juli erwartet.

Die Telefónica Deutschland Holding AG hat am 23. Juli 2013 einen Vertrag über den Erwerb der E-Plus Gruppe von Koninklijke KPN N.V., Den Haag, geschlossen.

25.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Telefónica Deutschland Holding AG
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WKN: A1J5RX
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

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Angaben zum Emittenten:

Name:

Telefónica Deutschland Holding AG

Adresse:

Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München

ISIN:

DE000A1J5RX9

WKN:

A1J5RX

Handelsplätze:

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

 

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Veröffentlichung in elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystem:

DGAP/EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd

Pflichtveröffentlichung am:

25.06.2014

Uhrzeit der Veröffentlichung:

07:00:55

Pflichtveröffentlichung in/über:

DGAP/EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd

Pflichtveröffentlichung am:

2014-06-25

Sprachen der Veröffentlichung:

Deutsch

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