Thüringer Energie AG – außerordentliche Hauptversammlung

Thüringer Energie AG
Erfurt

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 29. Januar 2015, um 10:00 Uhr,

in der Hauptverwaltung der Thüringer Energie AG, Raum Abbe/Zeiss, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt,

stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung ist darin begründet, dass der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Thüringer Energie AG, Herr Ewald Woste, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 niedergelegt hat und folglich innerhalb der laufenden Wahlperiode der Aufsichtsrat nach zu besetzen ist. Zugleich kommen wir damit auch dem Einberufungsverlangen der Aktionärin KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG gemäß § 122 Absatz 1 AktG nach, welches uns mit inhaltsgleicher Absicht übersandt worden ist.
I. Tagesordnung
1.

Beschlussfassung über die Wahl von zwei Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat der Thüringer Energie AG

Der Aufsichtsrat der Thüringer Energie AG besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG und der § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 7 der Satzung aus fünfzehn Mitgliedern, von denen zehn von der Hauptversammlung und fünf von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 hat der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Ewald Woste, der mit der Beendigung der Hauptversammlung am 17. April 2014 von der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner gewählt wurde, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 niedergelegt. Die Amtszeit von Herrn Ewald Woste hätte mit der Beendigung der Hauptversammlung im Jahre 2018, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, geendet.

Darüber hinaus hat Herr Peter Hengstermann, der mit der Beendigung der Hauptversammlung am 17. April 2014 von der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner gewählt wurde, mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 mitgeteilt, dass er beabsichtigt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung niederzulegen. Die Amtszeit von Herrn Peter Hengstermann hätte ebenfalls mit der Beendigung der Hauptversammlung im Jahre 2018, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, geendet.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für das jeweils von ihr zu wählende Mitglied des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats:

„Herr Dr. Gerhard Holtmeier, wohnhaft in München, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, sowie

Herr Ewald Woste, wohnhaft in Gmund am Tegernsee, Unternehmensberater,

werden gemäß § 9 Abs. 3 und 4 der Satzung der Thüringer Energie mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2018, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, jeweils als Aufsichtsratsmitglied gewählt.“
II. Hinweise
1.

Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; besondere Voraussetzungen bestehen nicht. Für Aktionärsvertreter hängen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung des Stimmrechts vom Nachweis ihrer Vertretungsmacht ab.
2.
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:

Thüringer Energie AG
Vorstandsbüro
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt
Telefax: 0361 / 652-3497
E-Mail: vorstandsbuero@thueringerenergie.de.

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
3.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an unsere Hauptverwaltung, Vorstandsbüro, Postfach 90 01 32, 99104 Erfurt, zu richten. Dies schränkt indes nicht das Recht ein, auch ohne vorherige Ankündigung unmittelbar in der außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Erfurt, im Dezember 2014

Der Vorstand

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