Tiergarten Grundstücks-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Tiergarten Grundstücks-Aktiengesellschaft

Berlin

– Wertpapierkenn-Nummer 648 320 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, dem 13. Dezember 2017, um 13:00 Uhr
in den Räumen der Gaststätte „Pane e Vino“, Friedrichstraße 134 in 10117 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:

1.

Bericht des Vorstands und Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 nebst Anhängen und Lageberichten sowie den Berichten des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2015 und 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand

a) für das Geschäftsjahr 2015 und
b) für das Geschäftsjahr 2016

Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015 und 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat

a) für das Geschäftsjahr 2015 und
b) für das Geschäftsjahr 2016

Entlastung zu erteilen.

4.

Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2015 und 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 jeweils eine jährliche Vergütung von € 1.000,00 zu zahlen. Soweit der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist, ist diese Steuer zusätzlich von der Gesellschaft zu tragen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Bei der Verwahrung von effektiven Stücken kann der Nachweis auch durch die Bestätigung eines Notars oder durch Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft (Anmeldeadresse und Nachweisstelle: Herr Axel Zehrfeld, Vorstand der Tiergarten Grundstücks-AG, Max-Liebermann-Str. 50, 14612 Falkensee, Fax 030 – 26 39 17 30 35 07) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden.

Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausgeübt werden. Die Erteilung, der Widerruf und/oder der Nachweis der Vollmacht bedürfen der Schriftform, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas Abweichendes bestimmt.

 

Berlin, im Oktober 2017

Der Vorstand

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