Tonkens Agrar AG – Hauptversammlung 2016

Tonkens Agrar AG

Sülzetal

– ISIN: DE000A1EMHE0/WKN: A1EMHE –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 17. Februar 2016, um 10:00 Uhr,
im Landhotel Schwarzer Adler,
Alte Dorfstraße 2, 39171 Sülzetal, OT Osterweddingen,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Welsleber Straße 1, 39171 Sülzetal, und im Internet unter www.tonkens-agrar.de unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich kostenlos übersandt. Übersendungsverlangen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RTC Schütte Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wildeshausen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 zu bestellen.

5.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der drei Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 beschließt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 sechster Fall AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die gemäß § 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Herr Horst Mantay, Geschäftsführer der MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Berlin, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Herr Mantay ist bei Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

REINTJES GmbH, Hameln, Verwaltungsratsmitglied

b)

Frau Bea Tonkens, Landwirtin bei dem Agrarbetrieb Tonkens, wohnhaft in Torgau, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Mitgliedschaften von Frau Tonkens in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.

c)

Herr Dr. Johannes Waitz, Rechtsanwalt und Notar in der Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte Notare, wohnhaft in Lehre, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Waitz in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.

Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

II. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Mittwoch, den 10. Februar 2016, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (der „Nachweisstichtag“), d.h. Mittwoch, den 27. Januar 2016, 00:00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Tonkens Agrar AG unter der folgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 10. Februar 2016, 24:00 Uhr, zugehen:

Tonkens Agrar AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 / 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Tonkens Agrar AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Tonkens Agrar AG bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG i. V. m. § 15 Absatz 5 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Soweit die Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt wird, können abweichende Formerfordernisse bestehen, die durch den Aktionär bei dem jeweiligen Kreditinstitut, der Aktionärsvereinigung oder den in § 135 AktG gleichgestellten Personen zu erfragen sind.

Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Im Fall seiner Bevollmächtigung übt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist ohne Weisungen des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht unter www.tonkens-agrar.de unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung oder kann werktäglich (Mo.–Fr.) zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr unter Tel. 039205 / 4174-10 angefordert werden.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Montag, den 15. Februar 2016, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Ferner bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

IV. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bis Dienstag, den 2. Februar 2016, 24:00 Uhr, ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Ordnungsgemäße Anträge von Aktionären oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis Dienstag, den 2. Februar 2016, 24:00 Uhr, eingegangen sind sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse www.tonkens-agrar.de, dort unter der Rubrik „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

 

Sülzetal, im Januar 2016

Tonkens Agrar AG

Der Vorstand

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