trading-house.net AG – Hauptversammlung 2016

trading-house.net AG

Berlin

AG Charlottenburg, HRB 70512 B

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 24. Februar 2016, um 13 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
in der Lietzenburger Str. 107, 10707 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der trading-house.net AG

ein.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der trading-house.net AG zum 30. Juni 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

TOP 2:

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 (6. Alternative), 101 Abs. 1 AktG, § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sollen für eine weitere Amtszeit gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu beschließen:

Für eine Amtszeit, beginnend mit Beendigung der Hauptversammlung am 24. Februar 2016 und endend mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, werden folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der trading-house.net AG gewählt:

1)

Herrn Dr. Christian Meissner, Rechtsanwalt, Berlin,

2)

Herrn Christian Spilgies, Kaufmann, Berlin und

3)

Herrn Burchard von Arnim, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Düsseldorf,

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gemäß § 6.1 Satz 2 der Satzung

Herrn Robert Jung, Rechtsanwalt, Berlin

als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Christian Meissner, Herrn Christian Spilgies und Herrn Burchard von Arnim für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Herr Jung rückt gemäß § 6.1 Satz 2 der Satzung in den Aufsichtsrat nach, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass zuvor ein Nachfolger bestellt ist. Das vorgeschlagene Ersatzmitglied erlangt seine ursprüngliche Stellung als Ersatzmitglied gemäß § 6.1 Satz 2 der Satzung zurück, wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, für welches das Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt war, ein Nachfolger bestellt wurde.

Unterlagen

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Lietzenburger Straße 107, 10707 Berlin) zur Einsicht der Aktionäre aus. Ferner sind die genannten Unterlagen auch auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.trading-house.net im Bereich „Investor Relations“/„Berichte“) zugänglich. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gem. § 7 Abs. 4 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter

trading-house.net AG
Hauptversammlungsservice
Lietzenburger Str. 107
D-10707 Berlin
Fax: + 49-30-59 00 911 99
E-Mail: office@trading-house.net

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 17. Februar 2016 zugeht (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das heißt auf den 3. Februar 2016 (0:00 Uhr) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Anträge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

trading-house.net AG
Hauptversammlungsservice
Lietzenburger Str. 107
D-10707 Berlin
Fax: + 49-30-59 00 911 99

 

Berlin, im Januar 2016

trading-house.net AG

Der Vorstand

 

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