TREUHAND-AKTIENGESELLSCHAFT IN BERLIN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2016

Berlin

Sehr geehrte Aktionäre,

wir berufen eine außerordentliche Hauptversammlung der

Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin

ein.

Die Hauptversammlung findet am

Mittwoch, 23.11.2016, um 16:00 Uhr

in den Räumen unserer Gesellschaft statt (Heerstraße 18/20, 14052 Berlin).

Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Einladung zu Hauptversammlung durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind.

Jeder Aktionär, der den vorstehenden Bestimmungen genügt, kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Beauftragten im Sinne des § 50 a Abs. 1 Nr. 6 StBerG (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigte) vertreten lassen. Zweifel über Form und Inhalt der Vollmachten, die in der Verwahrung der Gesellschaft bleiben, entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Die Tagesordnung besteht aus folgenden Punkten:

Punkt 1) Wahl des Protokollführers
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Zum Protokollführer der Hauptversammlung wird Herr Ralf Hornemann, Rechtsanwalt, ansässig in Berlin gewählt.“
Punkt 2) Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die Geschäftsjahre 2015 und 2016
Das Aufsichtsratsmitglied Frau Gabriele-Seifert-Liebner ist am 25.06.2016 verstorben. Für die verbleibende Amtszeit der Verstorbenen ist ein Ersatzmitglied zu wählen, damit der Aufsichtsrat ordnungsgemäß besetzt ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl erfolgt gemäß § 102 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss in zu fassen:
„Herr Jürgen Schwarz, Steuerberater, Brandenburg wird für die Geschäftsjahre 2015 bis 2016 zum Mitglied des Aufsichtsrates der Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin gewählt.“

Die Aktionäre werden gebeten, abweichende Beschlussfassungsanträge zu Punkt 1) und 2) sowie ergänzende Anträge zur Tagesordnung bis zum 14. November 2016 bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen

 

Treuhand AG in Berlin
Steuerberatungsgesellschaft

Der Vorstand

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