TREUHAND-AKTIENGESELLSCHAFT IN BERLIN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2017

TREUHAND-AKTIENGESELLSCHAFT IN BERLIN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Berlin

Sehr geehrte Aktionäre,

wir berufen die ordentliche Hauptversammlung der

Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin

ein.

Die Hauptversammlung findet am

Freitag, 24. Februar 2017, um 14:00 Uhr

in den Räumen unserer Gesellschaft statt (Heerstraße 18/20, 14052 Berlin).

Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Einladung zur Hauptversammlung durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind.

Jeder Aktionär, der den vorstehenden Bestimmungen genügt, kann sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehenen Beauftragten im Sinne des § 50 a Abs.1 Nr. 6 StBerG (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigte) vertreten lassen. Zweifel über Form und Inhalt der Vollmachten die in der Verwahrung der Gesellschaft bleiben, entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Die Tagesordnung besteht aus folgenden Punkten:

Punkt 1) Wahl des Protokollführers
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Zum Protokollführer der Hauptversammlung wird Herr Ralf Hornemann, Rechtsanwalt, ansässig in Berlin gewählt.“
Punkt 2) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015.
Punkt 3) Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2015
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von EUR 2.675,81 wird auf neue Rechnung vorgetragen, es wird keine Dividende ausgeschüttet.“
Punkt 4) Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. „Die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes erfolgt am Block und nicht einzeln über jedes Mitglied.“
2. „Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“
Punkt 5) Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. „Die Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates erfolgt am Block und nicht einzeln über jedes Mitglied.“
2. „Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“
Punkt 6) Beschluss über die Vergütung eines jeden Aufsichtsratsmitgliedes für das Geschäftsjahr 2015.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zu fassen:
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für das Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung von EUR 500,– (gegebenenfalls zuzüglich USt).“

Die Aktionäre werden gebeten abweichende Beschlussfassungsanträge zu Punkt 1) und 3) bis 6) sowie ergänzende Anträge zur Tagesordnung bis zum 10. Februar 2017 bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen.

Der Jahresabschluss 2015 liegt zur Einsichtnahme für alle teilnahmeberechtigten Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft nach Terminvereinbarung aus.

Auf schriftliches Verlangen wird jedem Aktionär ein Exemplar des Jahresabschlusses 2015 postalisch zugestellt.

Berlin, 16.02.2017
Mit freundlichen Grüßen
Treuhand AG in Berlin
Steuerberatungsgesellschaft
Der Vorstand
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