TRIPLAN AG – Hauptversammlung 2015

TRIPLAN AG
Bad Soden am Taunus
ISIN DE 0007499303
Wertpapierkennnummer 749930
Ordentliche Hauptversammlung 2015

Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am

Donnerstag, den 23. April 2015
um 10.00 Uhr

im
Best Western Plus iO Hotel (Schwalbach/Eschborn)
Graf-Zeppelin-Straße 2,
65824 Schwalbach/Eschborn

ein.

Tagesordnung

TOP 1: Vorlage festgestellte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013/2014 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2014
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TRIPLAN AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014.

Sowie Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TRIPLAN AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Sämtliche Unterlagen können im Internet unter:
http://www.triplan.com/investorrelations/hauptversammlung.html eingesehen und ausgedruckt werden.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im Geschäftsjahr 2013/2014 erzielte Bilanzgewinn von 2.500.037,75 Euro wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von 0,04 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt 383.436,12 Euro

und Vortrag des restlichen Bilanzgewinns in Höhe von 2.116.601,63 Euro auf neue Rechnung.

Die vorstehende Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Grundkapital i.H.v. 9.585.903,00 Euro, eingeteilt in 9.585.903 Stückaktien. Sofern bis zur Hauptversammlung eine Änderung in der Anzahl der für das Geschäftsjahr 2013/2014 dividendenberechtigten Aktien eintreten sollte, wird der Hauptversammlung von Aufsichtsrat und Vorstand ein auf die neue Aktienanzahl angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet. Damit würden rechnerisch der Gesamtdividendenbetrag und der Vortrag auf neue Rechnung bezogen auf die Anzahl der Aktien neu ermittelt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der Hauptversammlung, voraussichtlich ab 24. April 2015.

Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands kann unter http://www.triplan.com/investorrelations/hauptversammlung.html eingesehen und ausgedruckt werden.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 dauernde Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 dauernden Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 dauernde Rumpfgeschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 dauernden Rumpfgeschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) für das vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 dauernde Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 dauernden Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 6: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 dauernde Rumpfgeschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 dauernden Rumpfgeschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HERDEN BÖTTINGER BORKEL NEUREITER GmbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der TRIPLAN AG für das vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 dauernde Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Allgemeine Hinweise

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Nach § 15 Abs. 3 der Satzung müssen die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also den 2. April 2015, 0.00 Uhr) beziehen muss, der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also spätestens bis zum 16. April 2015, 24.00 Uhr.

Weitere Einzelheiten sind bitte der Satzung zu entnehmen.

Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

TRIPLAN AG
c/o PR im Turm
HV-Service AG
Römerstr. 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621/717 72 -13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail zur Verfügung:

TRIPLAN AG
z. Hd. Arno Hausburg
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden am Taunus
Fax: 06196 / 6092 – 201
E-Mail: HV2015@triplan.com

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Informationen stehen auch unter der Internetadresse http://www.triplan.com/investorrelations/hauptversammlung.html unter dem Jahr 2015 zur Verfügung.

Bad Soden im Februar 2015

TRIPLAN AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
PR IM TURM, HV-Service AG,
Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621/709907.

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