UferHallen AG Berlin – außerordentliche Hauptversammlung

UferHallen AG

Berlin

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

der

UferHallen AG

Berlin

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 10. Oktober 2014, 15.00 Uhr

im Ludwig Erhard Haus Berlin/Goldbergersaal, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

Tagesordnung

TOP 1:

Beschlussfassung über Satzungsänderung

§ 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern.“

TOP 2:

Wahlen zum Aufsichtsrat

In den Aufsichtsrat werden gemäß § 95 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung drei bzw. im Falle der Satzungsänderung gemäß TOP 1 sechs Mitglieder als Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung gewählt.

Die Amtszeit von Herrn Friedrich Orth als Aufsichtsrat endete mit Ablauf des 31. August 2014, womit in jedem Fall ein Mitglied neu zu wählen ist. Außerdem sind im Falle der Satzungsänderung gemäß TOP 1 drei weitere Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Einberufung erfolgt auf Verlangen der Aktionärin GVA Real Estate AG, die ihr Einberufungsverlangen mit der notwendigen Ergänzung des Aufsichtsrats wegen des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Orth begründet. Durch die Satzungsänderung soll einer künftigen Handlungsunfähigkeit des Aufsichtsrates durch Unterschreiten der Mindestzahl gemäß § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG vorgebeugt werden. Der Vorstand hält die Satzungsänderung für sachgerecht und schließt sich dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 an. Die GVA Real Estate AG hat angekündigt, Wahlvorschläge nachzureichen.

Anmeldeerfordernis

§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, vor der Hauptversammlung anmelden müssen. Die Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen.

Aktionäre können sich

a)

per Post unter folgender Anschrift:

UferHallen AG
Uferstraße 8–11
13357 Berlin

z.Hd. Vorstand

b)

per Telefax unter: 030/467 974 52; oder

c)

per E-Mail unter: post@uferhallen.de

zur Hauptversammlung anmelden.

Vertretung

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu senden:

a)

per Post unter folgender Anschrift:

UferHallen AG
z.Hd. Vorstand
Uferstraße 8–11
13357 Berlin

b)

per Telefax unter: 030/467 974 52; oder

c)

per E-Mail unter: post@uferhallen.de.

Etwaige Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sowie etwaige Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung unter der angegebenen Adressen eingehen.

 

Berlin, 1. September 2014

UferHallen AG

Der Vorstand

 

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