Union Asset Management Holding AG – Hauptversammlung 2018

Union Asset Management Holding AG

Frankfurt am Main

WKN 525 230 / ISIN DE 000525 230 8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Freitag, dem 4. Mai 2018, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Union Asset Management Holding AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Union Asset Management Holding AG und den Union Asset Management Holding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 322.740.835,70 wie folgt zu verwenden:

Jahresüberschuss EUR 413.925.015,72
Gewinnvortrag EUR 3.815.819,98
Einstellung andere Gewinnrücklagen EUR -95.000.000,00
Bilanzgewinn EUR 322.740.835,70
Zahlung einer Dividende von 230 % auf das Grundkapital 2017 (EUR 87.130.398,00) EUR 320.058.995,32
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.681.840,38
EUR 322.740.835,70
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über den Vorschlag zur Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Es wird vorgeschlagen, Frau Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), als Nachfolgerin für den mit Ablauf der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Herrn Uwe Fröhlich in den Aufsichtsrat der Union Asset Management Holding AG zu wählen.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes sowie nach den §§ 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Union Asset Management Holding AG aus 15 Mitgliedern, von denen zehn Mitglieder von der Hauptversammlung und fünf Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.

Die Mandatsperiode beginnt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und reicht bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Frankfurt am Main, den 22. März 2018

Union Asset Management Holding AG

Der Vorstand und Aufsichtsrat

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens am 2. Mai 2018 elektronisch bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices zur Hauptversammlung unter der Internet-Adresse

www.union-investment.de/hv

erfolgen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Partnernummer (Aktionärsnummer) und der dazugehörigen individuellen PIN-Nummer. Diese Zugangsdaten wurden mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 21. November 2013 per Post übersandt. Die Aktionäre, ausschließlich juristische Personen, können ihr Stimmrecht beziehungsweise ihr Teilnahmerecht in der Hauptversammlung selbst, durch einen anderen zur Teilnahme berechtigten Aktionär oder durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft ausüben.

Die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien kann auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Aus technischen Gründen bitten wir darum sicherzustellen, dass jedes Organmitglied/jeder Mitarbeiter eines Aktionärs höchstens einen anderen Aktionär vertritt.

Denjenigen Aktionären, die ihr Stimmrecht nicht selbst wahrnehmen können, bieten wir auch an, von unserer Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können die Vollmachterteilung ebenfalls über den zuvor beschriebenen Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internet-Adresse

www.union-investment.de/hv

vornehmen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Dies kann ebenfalls elektronisch erfolgen. Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig.

Aus organisatorischen Gründen sollte die Anmeldung einschließlich der zu erteilenden Vollmacht und gegebenenfalls der Weisungen bis spätestens 13. April 2018 bei der Gesellschaft vorliegen.

Anträge von Aktionären

Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Union Asset Management Holding AG
Vorstandsstab
Herr Peter Schulte/Frau Sofia Siameti
Weißfrauenstraße 7
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: peter.schulte@union-investment.de
oder sofia.siameti@union-investment.de

Gegenanträge gemäß § 126 Aktiengesetz werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse

http://unternehmen.union-investment.de

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Frankfurt am Main, den 22. März 2018

Union Asset Management Holding AG

Der Vorstand

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