UNITED FOOD TECHNOLOGIES AG
Weinheim
HRB 433083 Amtsgericht Mannheim
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
der United Food Technologies AG mit Sitz in Weinheim
ein, die am
Donnerstag, den 07. August 2014, um 11:00 Uhr im
NH-Hotel Weinheim, Breslauer Straße 52, 69469 Weinheim
stattfindet.
I. Tagesordnung
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der United Food Technologies AG, Weinheim, zum 31.12.2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013 Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Dürrestraße 2, 69469 Weinheim, und in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt hat. |
TOP 2 |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2013 und über das laufende Geschäftsjahr |
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
TOP 5 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die KTW Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät, Otto-Beck-Straße 28, 68165 Mannheim, zu wählen. |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens zum 31. Juli 2014, 24:00 Uhr, unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft (United Food Technologies AG, Dürrestraße 2, 69469 Weinheim) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch eine Bestätigung in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut oder eine Wertpapiersammelbank zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (also auf den 17. Juli 2014, 0:00 Uhr) zu beziehen.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtige, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Für die Vollmacht ist Schriftform erforderlich und ausreichend. Die schriftlich erteilte Vollmacht kann auch durch Telefax nachgewiesen werden.
III. Anträge
Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind schriftlich oder per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
United Food Technologies AG |
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die spätestens bis zum 23. Juli 2014, 24:00 Uhr, zugehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.uftag.de/investor-relations.html zugänglich machen.
Weinheim, im Juni 2014
UNITED FOOD TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand