URBANARA Home AG Berlin – Hauptversammlung

URBANARA Home AG

Berlin

HAUPTVERSAMMLUNG AM 8. AUGUST 2014

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
8. August 2014 um 14 Uhr
„Rainmaking Loft“, Charlottenstr. 2, 10969 Berlin, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.

 

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses der URBANARA Home AG zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gipsstraße 10, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft www.urbanara-ag.de, dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss in der Sitzung vom 24. Juni 2014 gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der URBANARA Home AG für das letzte Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im letzten Geschäftsjahr der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Vorstands Herrn Benjamin Esser, Frau Claire Davidson und Herrn Martin von Wenckstern Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der URBANARA Home AG für das letzte Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im letzten Geschäftsjahr der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Michael Brehm, Herrn Mathias Wengeler sowie Herrn Jochen Gutbrod Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburger Straße 11
22083 Hamburg

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Michael Brehm, Herr Mathias Wengeler und Herr Jochen Gutbrod wurden zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats bestellt. Daher ist der Aufsichtsrat insgesamt neu zu wählen. Herr Jochen Gutbrod steht aus persönlichen Gründen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden:

Wahlvorschläge für die Aufsichtsratsmitglieder
Herr Mathias Wengeler Herr Michael Brehm Frau Bettina Paucke
In Bezug auf die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder im Aufsichtsrat der URBANARA Home AG werden gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Angaben gemacht:

Name: Herr Mathias Wengeler
Wohnort: Berlin
Ausgeübter Beruf: Geschäftsführender Gesellschafter Atheneum Partners GmbH
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine

Name: Herr Michael Brehm
Wohnort: Berlin
Ausgeübter Beruf: Unternehmer
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:Bergfürst AG, Bonaverde AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: DocDoc (Singapur)

Name: Frau Bettina Paucke
Wohnort: Berlin
Ausgeübter Beruf: Unternehmensberaterin
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine

6.

Vergütung des ersten Aufsichtsrats der URBANARA Home AG

Den Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der URBANARA Home AG kann gemäß § 113 Abs. 2 AktG nur die Hauptversammlung eine Vergütung für ihre Tätigkeit bewilligen, die über ihre Entlastung beschließt. Der betreffende Entlastungsbeschluss soll durch die zum 8. August 2014 einberufene Hauptversammlung (Tagesordnungspunkt 3) gefasst werden. Folglich soll auch die Bewilligung der Vergütung durch die zum 8. August 2014 einberufene Hauptversammlung erfolgen. Sie soll nach Maßgabe der Bestimmungen in § 14 der Satzung der Gesellschaft erteilt werden. § 14 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft lauten wie folgt:

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von jeweils EUR 3.000 p.a. Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Director’s and Officer’s Versicherung.

(2)

Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auf Nachweis den Ersatz ihrer Auslagen (insbesondere Reisekosten).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der URBANARA Home AG erhalten für ihre Tätigkeit im ersten Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2013 eine zeitanteilige Vergütung sowie Ersatz für ihre Auslagen entsprechend den Regelungen in § 14 Abs. 1 und 2 der Satzung der URBANARA Home AG.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft, welches von der BERGFÜRST AG verwaltet wird, eingetragen sind und sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, mithin bis zum Ablauf des 1. August 2014, bei der Gesellschaft schriftlich oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Telefax: 030 – 609895229
E-Mail: hv@bergfuerst.com

oder über den Link in der Postfachnachricht mit dieser Einladung zur Hauptversammlung im Postfach auf der Plattform der BERGFÜRST AG anmelden.

Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 7. August 2014 bis zum Ende der Hauptversammlung am 8. August 2014 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 8. August 2014 vollzogen.

Stimmrechtsvertretung

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. In diesem Fall haben sie den Bevollmächtigten ordnungsgemäß Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten (siehe hierzu unten). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung kann mit dem in der Postfachnachricht mit dieser Einladung zur Hauptversammlung im Postfach auf der Plattform der BERGFÜRST AG enthaltenen Vollmachtsformular erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen oder elektronisch übermittelt werden:

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Telefax: 030 – 609895229
E-Mail: hv@bergfuerst.com

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Mitarbeiter der BERGFÜRST AG, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben werden, vertreten zu lassen. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der BERGFÜRST AG unter der oben angegebenen Postanschrift oder per E-Mail (hv@bergfuerst.com) angefordert oder von der Internetseite der BERGFÜRST AG unter www.bergfuerst.com, dort unter URBANARA-Hauptversammlung oder der Webseite der Gesellschaft unter www.urbanara –ag.de, dort ebenfalls unter Hauptversammlung direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Vollmachten/Weisungen können in Textform oder elektronisch erteilt und an die zuvor genannte Adresse geschickt werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 300.000,00 und ist eingeteilt in 300.000 auf den Namen lautende teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 300.000.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals (dies entspricht EUR 15.000,00) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Es ist eine dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen, § 122 Abs. 2 Satz 2 AktG.

Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 14. Juli 2014 zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Vorstand der
URBANARA Home AG
Gipsstraße 10
10119 Berlin

Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.urbanara-ag.de, dort unter Hauptversammlung, bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Vorstand der
URBANARA Home AG
Gipsstraße 10
10119 Berlin

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.urbanara-ag.de, dort unter Hauptversammlung, veröffentlichen, wenn der Aktionär den Gegenantrag der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 24. Juli 2014 mit der Begründung an die obenstehende Adresse übersandt hat.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstandes erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der URBANARA Home AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen.

Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, die von der Gesellschaft zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die Formulare für eine Stimmabgabe durch Vertretung gemäß § 124a AktG ist über die Internetseite der URBANARA Home AG unter www.urbanara-ag.de, dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

 

Berlin, im Juni 2014

URBANARA Home AG

Der Vorstand

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