Vanguard AG
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 10. Dezember 2018, um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Str. 266, 12623 Berlin,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
Die genannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt, Aktionäre können zudem unter der E-Mail-Adresse investor-relations@vanguard.de elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands Dr. Gerhard M. Sontheimer wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt. |
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 ff. AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist nicht mitbestimmt. Ein mit drei Mitgliedern besetzter Aufsichtsrat entspricht den gesetzlichen Anforderungen und erscheint ausreichend. Daher soll der Aufsichtsrat der Gesellschaft von derzeit sechs auf zukünftig drei Mitglieder verkleinert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt: „(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“ |
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6. |
Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Vanguard AG setzt sich derzeit gemäß §§ 95 ff AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat wird nach den Regelungen der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 10 der Satzung der Gesellschaft gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, also die Herren Wolfgang Boorberg, Marcus Bracklo, Reinhard Eyring, Helmut Jeggle, Dr. Andreas Strüngmann sowie Dr. Ulrich Wandschneider haben ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder sollen nun drei Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
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II. |
Zugänglich gemachte Unterlagen Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt, Aktionäre können zudem unter der E-Mail-Adresse
elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern. |
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III. |
Teilnahmebedingungen, Stimmabgabe, Stimmrechtsausübung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Vanguard AG eingetragen sind und sich rechtzeitig schriftlich oder per Telefax unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse bis spätestens zum 3. Dezember 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Nach § 21 Abs. 2 der Satzung finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst, d. h. vom 4. Dezember 2018, 0:00 Uhr bis einschließlich zum 10. Dezember 2018, 24:00 Uhr, Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister nicht statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich an die zuvor genannte Anmeldeadresse zu erteilen. Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn der Gesellschaft die unterzeichnete Vollmachtsurkunde an die zuvor genannte Telefaxnummer bis zum Ablauf des 09. Dezember 2018 zugeht. Das schließt eine Erteilung von Vollmachten auch nach diesem Zeitpunkt nicht aus. Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können den Unterlagen entnommen werden, die alle zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Vanguard AG eingetragenen Aktionäre unaufgefordert übersandt bekommen. Das Schriftformerfordernis für die Vollmachtserteilung gilt nicht für Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG sowie § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, insbesondere Aktionärsvereinigungen. Diese können für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Die Gesellschaft wird in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter benennen. Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter finden die Aktionäre ebenfalls in den ihnen übersandten Unterlagen. |
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IV. |
Anträge von Aktionären Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind der Gesellschaft unter der Anschrift:
zu übersenden. Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung sind mit einer Begründung zu versehen. Fristgerecht eingehende Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen. |
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V. |
Hinweise zum Datenschutz Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen ab dem 25. Mai 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. |
Berlin, im Oktober 2018
VANGUARD AG
Der Vorstand