VCI Venture Capital und Immobilien AG – Ordentliche Hauptversammlung 2016

VCI Venture Capital und Immobilien AG

Heidenheim

WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 22.09.2016, um 11:00 Uhr,

im Restaurant Pflug, 1. Stock,
Pfluggasse 4, 89522 Heidenheim,
Zugang über Pfluggasse,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011

TOP 2
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festzustellen.

Top 3
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen.

Top 4
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen.

Top 5
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen.

Top 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.

Top 7
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.

Top 8
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.

Top 9
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

Top 10
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Herrn Wolfgang W. Reich für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

Top 11
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Aniko Köpf für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Frau Aniko Köpf für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

Top 12
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.

Top 13
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.

Top 14
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.

Top 15
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

Top 16
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

Top 17
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen, wobei Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nach § 15 Abs. 6 der Satzung unter den dort genannten Voraussetzungen ein Entsenderecht im Hinblick auf ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder und damit auf ein Aufsichtsratsmandat zusteht. Herr Wolfgang Wilhelm Reich hat von seinem Entsenderecht form- und fristgerecht Gebrauch gemacht und Herrn Wolfgang Erhard Reich für die neue Wahlperiode in den Aufsichtsrat entsandt. Deshalb obliegt der Hauptversammlung die Wahl von zwei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter mit Wirkung ab Beendigung der für den 22.09.2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Wolfgang W. Reich, Heidenheim, Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerfachangestellter, selbstständiger Unternehmensberater im Immobilienbereich

Herrn Georg Engels, Steinheim, Vorstand der Beteiligungen im Baltikum AG

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, zu beschließen

Herrn Willy Bublitz, Maler und Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang W. Reich und Herrn Georg Engels für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Frau Dorothea Reich, Ruhestand, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang W. Reich und Herrn Georg Engels für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Frau Dorothea Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Frau Dorothea Reich ihre Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die sie als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Willy Bublitz ist somit erstes Ersatzmitglied, Frau Dorothea Reich ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.

TOP 18
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu erwerben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

1.

Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 21. September 2021. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln.

2.

Der Erwerb erfolgt über die Börse, wenn dort Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

a)

Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Börse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 10 % unterschreiten.

b)

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der niedrigste gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 0,20 und der höchste gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) EUR 1,00 nicht überschreiten.

3.

Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse, wenn Aktien der Gesellschaft dort gehandelt werden, zu veräußern.

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden nach § 23 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung (22.09.2016) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung, also nicht später als am 19.09.2016, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190

Gegenanträge, Ergänzungsverlangen und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge, Ergänzungsverlangen und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

VCI Venture Capital und Immobilien AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 34269190

Anderweitig adressierte Anträge, Verlangen und Vorschläge (nebst Begründung) werden nicht berücksichtigt.

 

Heidenheim, im August 2016

Der Vorstand

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