Vectron Systems AG – Hauptversammlung 2017

Vectron Systems AG

Münster

Die Aktionäre Thomas Stümmler und Jens Reckendorf beantragen mit Schreiben vom 24. Mai 2017 die Erweiterung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Vectron Systems AG am 23. Juni 2017 wie folgt:

Beschlussfassung über die Durchführung des Aktiensplits und die entsprechende Änderung der Satzung nach Maßgabe von Punkt 9 der Tagesordnung zur Hauptversammlung

Diesen Antrag begründen wir wie folgt:

Vorstand und Aufsichtsrat haben in Tagesordnungspunkt 9 der Tagesordnung der am 23.06.2017 stattfindenden Hauptversammlung der Vectron Systems AG einen Beschlussvorschlag zur Durchführung des Aktiensplits und der entsprechenden Änderung der Satzung aufgenommen. Zur Klarstellung beantragen wir ausdrücklich in die Tagesordnung aufzunehmen, dass auch über diesen Beschlussvorschlag gemäß Tagesordnungspunkt 9 in der Hauptversammlung abgestimmt werden soll.

Insoweit beantragen wir über die folgende Beschlussfassung in der Hauptversammlung vom 23.06.2017 abstimmen zu lassen:

1.

Nach der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 8 in das Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von dann EUR 6.599.996,00 in 6.599.996 nennwertlose Stückaktien durch einen Aktiensplit im Verhältnis
1 : 4 neu eingeteilt. An die Stelle einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von dann EUR 4,00 treten 4 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von dann EUR 1,00. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 6.599.996 nennwertlose Stückaktien.

2.
§ 4 Nr. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 6.599.996,00 Euro (in Worten Euro sechsmillionenfünfhundertneunundneunzigtausendneunhundertsechsundneunzig) und ist eingeteilt in 6.599.996 nennwertlose Stückaktien.“

3.
§ 4 a der Satzung wird wie folgt geändert:

1.

Bedingtes Kapital 2011
Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 180.000,00 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2011), von denen bis zum 30.06.2016 Bezugsrechte für 110.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gewährt worden sind, so dass das bedingte Kapital auf bis zu 100.000,00 €uro durch Ausgabe von bis zu 110.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien begrenzt ist.“

2.

Bedingtes Kapital 2016
Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 180.000,00 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2016).“

 

Münster, den 24.05.2017

Der Vorstand

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