VEDES AG – Hauptversammlung 2017

VEDES AG

Nürnberg

– Wertpapier-Kenn-Nr. 620 050 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet statt am

Montag, 26. Juni 2017, ab 14.00 Uhr

in unseren Geschäftsräumen in der Beuthener Straße 43 in Nürnberg.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahres- und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Die vorgenannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Eine Abschrift dieser Unterlagen wird den Aktionären zudem auf Verlangen und unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft unverzüglich erteilt. Anfragen sind an die im Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Collegen audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 96, 101 AktG und §§ 1 Nr. 1, 4 DrittelbG aus sechs von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und drei Arbeitnehmervertretern.

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2016 scheidet turnusmäßig die Aktionärsvertreterin Frau Hildegard Peppinghaus, Münster, als Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus. Frau Peppinghaus stellt sich zur Wiederwahl.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Frau Hildegard Peppinghaus, selbständige Unternehmerin, Münster, erneut, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt für eine weitere Amtszeit gemäß der Satzung der Gesellschaft, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung von Frau Peppinghaus für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 beschließt.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern nicht an Wahlvorschläge gebunden.

6.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Abschnitt IV „Aufsichtsrat“ § 8 „Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung“ Abs. (1) Satz 3

§ 8. Abs. (1) Satz 3 der Satzung der VEDES AG lautet derzeit wie folgt:

„Wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“

Die Altersbegrenzung zur Wählbarkeit von Aufsichtsräten soll aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„§ 8. Abs. 1 Satz 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.“

7.

Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 S.1 Nr. 8 AktG) und zur Einziehung von Stückaktien ohne Herabsetzung des Kapitals (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eigene Aktien im Volumen von bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, ausgeübt werden. Der Erwerb kann auch für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte durchgeführt werden.

Der Erwerb soll mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Angebotspreis soll hierbei zwischen € 7,87 und € 11,39 je Stückaktie betragen. Der konkrete Kaufpreis innerhalb dieser Spanne wird im jeweiligen Einzelfall vom Vorstand festgelegt. Das Angebot kann eine Annahme- bzw. Angebotsfrist, Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, den Kaufpreis oder die Kaufpreisspanne während der Annahme- bzw. Angebotsfrist anzupassen (wobei der vorgenannte Rahmen weder nach oben noch nach unten überschritten werden darf). Sofern die Anzahl der angedienten bzw. zum Kauf angebotenen Aktien die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienzahl übersteigt, hat die Annahme grundsätzlich im Verhältnis der jeweils angedienten bzw. zum Kauf angebotenen Aktien zu erfolgen. Es kann jedoch eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen, insbesondere zur Vermeidung von Spitzen erfolgen.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann abweichend hiervon mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht.

c)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Grundkapitalziffer bzw. die Angabe der Zahl der Stückaktien in § 4 Abs. 1 der Satzung anzupassen.

d)

Ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 keine Einziehung der erworbenen eigenen Aktien erfolgt (maßgeblich hierfür ist die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat), so sind die eigenen Aktien den Aktionären wieder zu einem Preis zwischen € 7,87 und € 11,39 je Stückaktie zum Erwerb anzubieten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei einer Niederlassung der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG, 80311 München, bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der jeweiligen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung muss spätestens am 19. Juni 2017 erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

per Post: VEDES AG, z.Hd. Frau Wachsmann
Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, Deutschland
per Telefax: Telefax-Nr. +49(0)911.6556.6360
via E-Mail: wachsmann@vedes.com

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 11. Juni 2017 unter den oben genannten Adressen eingegangen sind, werden den anderen Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Nürnberg, im Mai 2017

VEDES AG

Der Vorstand

Dr. Thomas Märtz                               Achim Weniger

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