VEM Aktienbank AG – Angebot an die Inhaber der von der DF Deutsche Forfait AG begebenen Anleihe „DF Deutsche Forfait AG Anleihe v.2013 (17/20)“ zum Erwerb von Anleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000 zum Erwerbspreis von 25,80% des Nennbetrags

VEM Aktienbank AG

München

Amtsgericht München, HRB 124255

Angebot

der VEM Aktienbank AG

Herzog-Wilhelm-Straße 26, 80331 München, Deutschland
(Amtsgericht München, HRB 124255)

an die Inhaber der
von der DF Deutsche Forfait AG begebenen

Anleihe „DF Deutsche Forfait AG Anleihe v.2013 (17/20)“
mit der WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4
fällig am 27. Mai 2020

zum Erwerb von Anleihen
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000
zum Erwerbspreis von 25,80% des Nennbetrags

1. Präambel

Die DF Deutsche Forfait AG, Köln, hat am 27. Mai 2013 eine Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000 mit Fälligkeitsdatum 27. Mai 2020 begeben (nachfolgend die „Anleihe“).

Die Deutsche Forfait AG befindet sich seit dem 30. September 2015 im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Köln hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, Köln, zum Sachwalter ernannt.

Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von Anleihen mit der WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4 (im Folgenden auch die „Deutsche Forfait-Anleihen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000 (in Worten: Euro drei Millionen) zum Erwerbspreis von 25,80% des Nennbetrags durch die VEM Aktienbank AG mit Sitz in München (nachfolgend „VEM“).

Dieses Angebot erfolgt im Namen der VEM aber im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden der VEM.

2. Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots sind die Anleihen „DF Deutsche Forfait AG Anleihe v.2013(17/20)“ (WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4) der DF Deutsche Forfait AG einschließlich sämtlicher noch nicht erfüllter Zinsansprüche und denen sämtliche etwaige noch nicht eingelöste Zins- und Erneuerungsscheine beigefügt sind im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000.

3. Angebot

Die VEM bietet allen Inhabern von Deutsche Forfait-Anleihen, die Gegenstand des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen und Konditionen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.4 an, die Deutsche Forfait-Anleihen gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Anleihen, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Anleiheinhaber“ bezeichnet.

4. Kaufpreis

Der Kaufpreis für die Deutsche Forfait-Anleihen beträgt 25,80% (in Worten: fünfundzwanzig Komma achtzig Prozent) des Nennbetrags. Im Rahmen dieses Angebots werden keine Stückzinsen gezahlt.

5. Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger am 20. Oktober 2015, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am 09. November 2015, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Die VEM behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die VEM unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der VEM unter http://www.vem-aktienbank.de und im Bundesanzeiger bekanntgeben. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

6. Bedingung

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen Deutsche Forfait-Anleihen; andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen Deutsche Forfait-Anleihen sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt gemäß Ziffer 7.4 Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.

7. Durchführung des Angebots

7.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur durch schriftliche Annahmeerklärung gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Deutsche Forfait-Anleihen oder einen Teil ihrer Deutsche Forfait-Anleihen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a)

die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b)

die Deutsche Forfait-Anleihen (WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die Deutsche Forfait-Anleihen, für welche die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden Deutsche Forfait-Anleihen des jeweiligen Anleiheinhabers, nicht anderweitig börslich veräußert werden können.

Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 09. November 2015, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der VEM und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 20. Oktober 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Anleiheinhaber und die VEM zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Deutsche Forfait-Anleihen auf die VEM. Der Eigentumsübergang findet statt mit Einbuchung der eingereichten Deutsche Forfait-Anleihen im Depot der VEM. Die Anleiheinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Deutsche Forfait-Anleihen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Deutsche Forfait-Anleihen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Deutsche Forfait-Anleihen, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot der Beschränkungen gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Deutsche Forfait-Anleihen unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 7.4) auf die VEM herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

a)

spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am 10. November 2015) der VEM zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme den Nennbetrag der Anleihen mitteilen, für die Anleiheinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b)

zusammen mit der Mitteilung über den Nennbetrag der Deutsche Forfait-Anleihen gemäß vorstehend lit. a) der VEM mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die VEM die Gegenleistung überweisen soll; und

c)

die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Anleiheinhabers belassenen Deutsche Forfait-Anleihen mit der WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4), für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Deutsche Forfait-Anleihen unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.4 des Erwerbsangebots) auf das Depot Nummer 7090001000 der VEM bei der VEM Aktienbank AG, BLZ 70012100, KV-Nummer: 2236, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der Deutsche Forfait-Anleihen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

(1)

der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsangebots),

(2)

die Mitteilung der Repartierungsquote durch die VEM an die depotführenden Institute, jedenfalls soweit eine Überannahme dieses Angebots erfolgt, und

(3)

die Zahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls durch einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung zugunsten der VEM, auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am 11. November 2015, per Banküberweisung beauftragt).

Es erfolgt insoweit bei der Abwicklung mit Banken eine Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit Deutsche Forfait-Anleihen im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 7.4), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Deutsche Forfait-Anleihen den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen Deutsche Forfait-Anleihen, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird die Überweisung des Kaufpreises somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.4) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die VEM ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Anleiheinhaber erfüllt und zwar auch dann, wenn ein Dritter den Kaufpreis für die VEM zahlen sollte. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Anleiheinhaber gutzuschreiben.

Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der VEM unter http://www.vem-aktienbank.de/ heruntergeladen werden kann.

Mitteilungen der depotführenden Institute an die VEM nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 (0) 520345 – 999 erfolgen.

Die VEM wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, das ist voraussichtlich am 11. November 2015, ebenfalls per Telefax mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote). Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der VEM zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

Die VEM ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die VEM wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen, die VEM (oder ein von der VEM zu benennender Dritter) über die Abwicklungsbank dem jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der zum Verkauf eingereichten Anleihen mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

Leistungsort ist Frankfurt am Main.

Im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts (vgl. hierzu Ziffer 7.6) der VEM von diesem Angebot, findet keine Abwicklung des Angebots statt.

7.3 Rechtsfolgen der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots kommt ein Kauf- und Übereignungsvertrag zwischen der VEM und dem einreichenden Anleiheinhaber nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots zustande.

Dabei kommt mit dem vorstehend bezeichneten Vertrag eine Einigung zwischen dem annehmenden Anleiheinhaber und der VEM über den Übergang eines Miteigentumsanteils an den in Girosammelverwahrung verbuchten Anleiheurkunden entsprechend des Nominalwerts der eingereichten Anleihen des jeweiligen Anleiheinhabers wie unter Ziffer 7.2 erläutert zustande. Mit Übergang des Eigentums an den jeweiligen Anleihen gehen auch alle zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums bestehenden Nebenrechte, insbesondere die Zinsansprüche, auf die Bieterin über.

Darüber hinaus erteilt jeder annehmende Anleiheinhaber mit der Annahmeerklärung unwiderruflich die in dieser Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten.

7.4 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von Deutsche Forfait-Anleihen (WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für Anleihen im Gesamtnennbetrag von mehr als EUR 3.000.000 zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

Nehmen Anleiheinhaber dieses Angebot für Deutsche Forfait-Anleihen im Gesamtnennbetrag von insgesamt mehr als EUR 3.000.000 an, auf die dieses Erwerbsangebot beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis des Gesamtnennbetrags der Anleihen auf deren Erwerb dieses Angebots gerichtet ist (EUR 3.000.000) zu dem Gesamtnennbetrag der Anleihen, für die insgesamt Annahmeerklärungen im Rahmen dieses Angebots abgegeben worden sind. Sollten sich bei einer anteiligen Berücksichtigung Nennbeträge ergeben, die nicht ohne Rest durch die kleinste handelbare Einheit geteilt werden können, wird auf den nächst niedrigeren ohne Rest durch die kleinste handelbare Einheit teilbaren Betrag abgerundet.

Die VEM behält sich vor, Anleihen im Gesamtnennbetrag von insgesamt mehr als EUR 3.000.000 zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung des Gesamtnennbetrags, auf den dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält sich die VEM im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Anleihen zu erwerben und für diesen Fall, auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis. Die VEM wird eine nachträgliche Erhöhung des Gesamtnennbetrags, auf den sich dieses Erwerbsangebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.

7.5 Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. Anleiheinhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

7.6 Rücktrittsrecht

Die VEM ist berechtigt, von dem Angebot zurückzutreten. Der Rücktritt ist von der VEM spätestens am zweiten Bankarbeitstag, der auf das Ende der Angebotsfrist folgt, durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.vem-aktienbank.de/ mitzuteilen. Im Fall des Rücktrittsrechts der VEM von diesem Angebot findet keine Abwicklung des Angebots statt. Die Banken werden gebeten, im Fall des Rücktritts von dem Angebot durch die VEM den auf die Deutsche Forfait-Anleihen eingerichteten Sperrvermerk wieder zu entfernen.

7.7 Handelbarkeit der Deutsche Forfait-Anleihen bis zur Abwicklung des Angebots

Ein börslicher und außerbörslicher Handel der zum Erwerb eingereichten Deutsche Forfait-Anleihen ist nicht vorgesehen. Anleiheinhaber, die dieses Angebot annehmen, können daher die in das Angebot eingereichten Deutsche Forfait-Anleihen bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer Überannahme oder der Übertragung der Anleihen an die VEM wahrscheinlich nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Deutsche Forfait-Anleihen im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist (teilweise) zurückgegeben werden.

8 Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anleiheinhabers ab.

9 Veröffentlichungen

Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.4) wird die VEM sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Soweit in den vorherigen Ziffern dieser Angebotsunterlage nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, erfolgen alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der VEM im Zusammenhang mit diesem Angebot, nur auf der Internetseite der VEM unter http://www.vem-aktienbank.de/.

10 Rückfragen

Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

VEM Aktienbank Aktiengesellschaft, Herzog-Wilhelm-Straße 26, 80331 München, Deutschland, Telefon: +49 (0) 520345 04, Telefax: +49 (0) 520345 999, E-Mail: info@vem-aktienbank.de.

 

München, im Oktober 2015

VEM Aktienbank AG

 

Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!

Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot
der VEM Aktienbank AG Herzog-Wilhelm-Straße 26, 80331 München, Deutschland
an die Inhaber der von der DF Deutsche Forfait AG begebenen
Anleihe „DF Deutsche Forfait AG Anleihe v.2013(17/20)“
(nachfolgend „Deutsche Forfait-Anleihe“)
mit der WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4
gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 25,80% des Nennbetrags der Anleihe ohne Zahlung von Stückzinsen.

Die VEM Aktienbank AG („VEM“) hat durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. Oktober 2015 (Angebotsveröffentlichung) ein Angebot (Erwerbsangebot) an die Inhaber der Deutsche Forfait-Anleihen zum Erwerb von Anleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000 gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 25,80% des Nennbetrags der jeweiligen Anleihe (Angebotsveröffentlichung) veröffentlicht. Die Annahmefrist endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 09. November 2015, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.

Ich / Wir (*) …………………………………………..…………………………………………..………………………
(Name, Vorname)
wohnhaft in …………………………………………..…………………..……………… …………………………………………..…………………..………………
(Straße und Hausnummer) (PLZ und Ort)
Bankverbindung …………………………………………..…………………..……………… …………………………………………..…………………..………………
(Name und Ort der Bank) (Depotnummer)
…………………………………………..…………………..……………… …………………………………………..…………………..………………
(Bankleitzahl) (Kontonummer)

nehme(n) das Angebot der VEM an, von mir / uns (*) Anleihen im Gesamtnennbetrag von

 

……………………………………….. Euro

der Anleihe „DF Deutsche Forfait AG Anleihe v.2013(17/20)“, WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4, zu einem Kaufpreis von je 25,80 % des Nennbetrags nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots, wie es am 20. Oktober 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, zu erwerben.

Mir / Uns (*) ist bekannt, dass die Deutsche Forfait-Anleihe, für welche ich / wir (*) die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe / haben (*), bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der Deutsche Forfait-Anleihe an die VEM von meiner Bank mit einem Sperrvermerk versehen werden müssen und ich / wir (*) die Deutsche Forfait-Anleihe, für welche ich / wir (*) die Annahme des Angebots erklärt habe / haben (*), in dieser Zeit nicht über die Börse verkaufen kann / können (*). Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Erwerbsangebots nicht alle von mir / uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Deutsche Forfait-Anleihe berücksichtigt werden können.

Ich erkläre / Wir erklären(*), dass die zum Erwerb angedienten Deutsche Forfait-Anleihe im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die VEM frei von Rechten Dritter sind.

Die VEM nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots an.

……………………………….…..……………… ……………………………….…..………………
Ort, Datum Unterschrift

(*) Nichtzutreffendes bitte streichen

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