VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre der VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft zu der
außerordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft
am Donnerstag, den 5. Februar 2015, 9:00 Uhr,
im Gebäude der Gesellschaft – Multimediaraum –,
Braunstraße 7, 04347 Leipzig,

mit folgender Tagesordnung ein:

Beschlussfassung über die Änderung von § 6 der VNG-Satzung (Geschäftsordnung)

§ 6 der Satzung der VNG wird um folgende Ziffer 4 ergänzt:
4.

Unabhängig von Ziff. 2 und 3 bedürfen folgende Geschäfte bzw. Rechtshandlungen des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats:
a)

die Aufgabe in Leipzig bestehender Geschäftszweige und Tätigkeiten der Gesellschaft und ihrer wesentlichen, in Leipzig ansässigen verbundenen Unternehmen;
b)

die Aufgabe oder Verlegung von in Leipzig ansässigen Niederlassungen, Betriebsstätten oder sonstigen Organisationseinheiten mit mehr als 50 Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer wesentlichen, in Leipzig ansässigen verbundenen Unternehmen und
c)

die Aufgabe von Beteiligungen an in Leipzig ansässigen Unternehmen oder das Absenken von Beteiligungen an in Leipzig ansässigen Unternehmen unter 50,1 % durch Veräußerung an die EWE AG oder mit der EWE AG verbundene Unternehmen oder mit dem Ziel der Verlagerung weg von Leipzig.

Beschlüsse des Aufsichtsrats nach Ziff. 4 bedürfen einer Mehrheit von 13 Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung sind die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Vertreter von Aktionären müssen ihre Vertretungsbefugnis durch schriftliche Vollmacht nachweisen.

Zur Vorbereitung der Hauptversammlung bitten wir, die schriftliche Vollmacht bis zum 29. Januar 2015 bei der Gesellschaft einzureichen.

Leipzig, im Dezember 2014

VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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