wallmedien AG – Hauptversammlung 2015

wallmedien AG

Paderborn

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der wallmedien
Aktiengesellschaft am

Mittwoch, 4. November 2015, um 11 Uhr, am Sitz der Gesellschaft
in 33102 Paderborn, An der Talle 89, ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage der Jahresabschlüsse der wallmedien Aktiengesellschaft zum 31.12.2005, 31.12.2006, 31.12.2007, 31.12.2008, 31.12.2009, 31.12.2010, 31.12.2011, 31.12.2012, 31.12.2013 und zum 31.12.2014, sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2005 bis 2014.

Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen.

Die Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2005 bis 2014 erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 2.

Hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats über seine eigene Tätigkeit.

Die genannten Unterlagen (Jahresabschlüsse sowie der Bericht des Aufsichtsrats) sowie der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung und der Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Überleitung der Feststellungskompetenz der Jahresabschlüsse der Gesellschaft auf die Hauptversammlung können in den Geschäftsräumen der wallmedien Aktiengesellschaft, An der Talle 89, in 33102 Paderborn, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Anfragen sind per Post an die Gesellschaft zu richten oder per E-Mail an investorrelations@wallmedien.de

2.

Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2005, zum 31.12.2006 zum 31.12.2007, zum 31.12.2008, zum 31.12.2009, zum 31.12.2010, zum 31.12.2011 zum 31.12.2012, zum 31.12.2013 und zum 31.12.2014.

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 173 Abs. 1 AktG beschlossen, die Feststellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2005 bis 2014 der Hauptversammlung zu überlassen. Die Hauptversammlung ist somit zur Feststellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2005 bis 2014 der wallmedien Aktiengesellschaft befugt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresabschlüsse zum 31.12.2005, 31.12.2006, 31.12.2007, 31.12.2008, 31.12.2009, 31.12.2010, 31.12.2011, 31.12.2012, 31.12.2013 und zum 31.12.2014 die der Hauptversammlung nebst Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt werden, festzustellen.

2.1

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005

2.2

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006

2.3

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007

2.4

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008

2.5

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009

2.6

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010

2.7

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011

2.8

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012

2.9

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013

2.10

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für die Geschäftsjahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

3.1

Der Verlust für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von € 1.441.312,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.2

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von € 46.818,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.3

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von € 237.947,93 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.4

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von € 443.996,13 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.5

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von € 567.459,23 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.6

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von € 722.028,58 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.7

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von € 554.184,66 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.8

Der Verlust für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von € 1.534.994,03 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.9

Der Verlust für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von € 680.711,72 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.10

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von € 274.461,77 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 2005 bis 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

4.1

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

4.2

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

4.3

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

4.4

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

4.5

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

4.6

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.7

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4.8

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4.9

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.10

dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2005 bis 2014

5.1

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Prof. Dr. H-Jürgen Graf von Stuhr für das GJ 2005 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.2

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Joachim von Mildisch für das GJ 2005 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.3

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2005 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.4

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Prof. Dr. H-Jürgen Graf von Stuhr für das GJ 2006 Entlastung zu erteilen der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.5

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Joachim von Mildisch für das GJ 2006 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.6

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2006 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.7

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2007 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.8

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2008 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.9

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Christoph Frisch für das GJ 2008 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.10

Der Vorstand schlägt vor, Frau Corinna Schäfer für das GJ 2008 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.11

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2009 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.12

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Christoph Frisch für das GJ 2009 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.13

Der Vorstand schlägt vor, Frau Corinna Schäfer für das GJ 2009 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.14

Der Vorstand schlägt vor, Herr Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2010 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.15

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Christoph Frisch für das GJ 2010 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.16

Der Vorstand schlägt vor, Frau Corinna Schäfer für das GJ 2010 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.17

Der Vorstand schlägt vor, Herr Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2011 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.18

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Christoph Frisch für das GJ 2011 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.19

Der Vorstand schlägt vor, Frau Corinna Schäfer für das GJ 2011 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.20

Der Vorstand schlägt vor, Herr Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2012 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.21

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Christoph Frisch für das GJ 2012 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.22

Der Vorstand schlägt vor, Frau Corinna Schäfer für das GJ 2012 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.23

Der Vorstand schlägt vor, Frau Ute Berthold für das GJ 2013 (vom 15.01.2013 – 31.05.2013) Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.24

Der Vorstand schlägt vor, Frau Corinna Schäfer für das GJ 2013 (bis 31.05.2013) Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.25

Der Vorstand schlägt vor, Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2013 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.26

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Andreas Wall für das GJ 2013 (ab 01.06.2013) Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.27

Der Vorstand schlägt vor, Herrn Elmar Eberhardt (ab 01.06.2013) für das GJ 2013 Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.28

Prof. Dr. Dr. Christoph Rohleder für das GJ 2014 (bis zum 31.05.2014) Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.29

Herrn Andreas Wall für das GJ 2014 (bis zum 31.05.2014) Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.30

Herrn Elmar Eberhardt für das GJ 2014 (bis zum 31.05.2014) Entlastung zu erteilen; der Aufsichtsrat schlägt vor keine Entlastung zu erteilen.

5.31

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ferdinand Freiherr von Wrede für das GJ 2014 (ab 01.08.2014) Entlastung zu erteilen.

5.32

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jörg Vandreier für das GJ 2014 (ab dem 01.08.2014) Entlastung zu erteilen.

5.33

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herr Andre Wysocki für das GJ 2014 (ab dem 01.08.2014) Entlastung zu erteilen.

6. Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats

Das Mitglied des Aufsichtsrat Ferdinand Freiherr von Wrede hat sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsrats erforderlich.

Nach §§ 95 S. 1, 96 AktG i. V. m. § 6 Nr. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Rechtsanwalt Albrecht Wrede, Rheda-Wiedenbrück, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. An Wahlvorschläge ist die HV nicht gebunden.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Nur Aktionären, die sich als solche legitimieren können, ist die Teilnahme an der Hauptversammlung erlaubt. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und somit der Aktionärsstellung ist urkundlich nachzuweisen.

Wird der Anteilsbesitz aus einem Veräußerungsgeschäft abgeleitet, ist dieses durch glaubhafte und zweifelsfreie Urkunden nachzuweisen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises, geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in der erforderlichen Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär von der Teilnahme bzw. Beschlussfassung ausschließen.

Der Nachweis muss spätestens am Termin der Hauptversammlung erbracht werden.

III. Stimmrechtsvertretung

Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Vollmachten bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform, wobei dieses Textformerfordernis nicht gilt bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder Vereinigungen von Aktionären oder von sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125  Abs. 5 AktG genannten Personen.

IV. Sonstiges

Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die wallmedien AG, An der Talle 89, 33102 Paderborn, oder per E-Mail an: vorstand@wallmedien.de zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter http://wallmedien.de/unternehmen/news veröffentlichen.

 

Paderborn, im September 2015

wallmedien Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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