wallmedien AG – Hauptversammlung 2016

wallmedien Aktiengesellschaft

Paderborn

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der wallmedien Aktiengesellschaft am

Donnerstag, 30.06.2016, 14:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft
in 33102 Paderborn, An der Talle 89, ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses der wallmedien Aktiengesellschaft zum 31.12.2015 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen.

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 2.

Hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats über seine eigene Tätigkeit.

Die genannten Unterlagen (Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats) sowie der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung und der Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Überleitung der Feststellungskompetenz der Jahresabschlüsse der Gesellschaft auf die Hauptversammlung können in den Geschäftsräumen der wallmedien Aktiengesellschaft, An der Talle 89, in 33102 Paderborn, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Anfragen sind per Post an die Gesellschaft zu richten oder per E-Mail an investorrelations@wallmedien.de

2.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 173 Abs. 1 AktG beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 der Hauptversammlung zu überlassen. Die Hauptversammlung ist somit zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 der wallmedien Aktiengesellschaft befugt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss zum 31.12.2015, der der Hauptversammlung nebst Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt wird, festzustellen.

2.1

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

3.1

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 611.671 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.

4.1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

5.1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Andre Wysocki für das GJ 2015 Entlastung zu erteilen.

5.2

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jörg Vandreier für das GJ 2015 Entlastung zu erteilen.

5.3

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Albrecht Wrede für das GJ 2015 Entlastung zu erteilen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Nur Aktionären, die sich als solche legitimieren können, ist die Teilnahme an der Hauptversammlung erlaubt. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und somit der Aktionärsstellung ist urkundlich nachzuweisen.

Wird der Anteilsbesitz aus einem Veräußerungsgeschäft abgeleitet, ist dieses durch glaubhafte und zweifelsfreie Urkunden nachzuweisen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises, geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in der erforderlichen Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär von der Teilnahme bzw. Beschlussfassung ausschließen.

Der Nachweis muss spätestens am Termin der Hauptversammlung erbracht werden.

Soweit Zwischenscheine ausgestellt sind, gilt nach § 67 Abs. 2 AktG (§ 67 Abs. 7 AktG) im Verhältnis zu der Gesellschaft nur als Aktionär, wer in das Aktienregister (Zwischenscheinregister) eingetragen ist.

III. Stimmrechtsvertretung

Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Vollmachten bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform, wobei dieses Textformerfordernis nicht gilt bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder Vereinigungen von Aktionären oder von sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125  Abs. 5 AktG genannten Personen.

IV. Sonstiges

Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die wallmedien AG, An der Talle 89, 33102 Paderborn, oder per E-Mail an: vorstand@wallmedien.de zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter http://wallmedien.de/unternehmen/news veröffentlichen.

 

Paderborn, im Mai 2016

wallmedien Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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