WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft – Ausgabe von Aktien

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

WKN A1X 3X3
ISIN DE 000 A1X 3X3 3

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über genehmigtes Kapital 2015, bedingtes Kapital II 2015, bedingtes Kapital III 2015 und zugehörige Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss

Genehmigtes Kapital 2015

Die außerordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 12. Oktober 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Oktober 2020, einmal oder mehrmals das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.200.000 Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe und der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen.

Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder von mehreren Kreditinstituten mit der

Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 1. September 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung auszuschließen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.200.000,00 durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 6.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).

Bedingtes Kapital II 2015

Die außerordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 12. Oktober 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Oktober 2020, einmal oder mehrmals – auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf insgesamt bis zu 40.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 40.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i. S. v. § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.

Die weiteren Bedingungen richten sich nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 1. September 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung.

Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 40.000.000,00 durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital II 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- bzw. Wandlungsrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. Oktober 2015 gemäß den Regelungen in Tagesordnungspunkt 7 ausgegeben werden, Gebrauch machen oder Options- bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und das Bedingte Kapital II 2015 nach Maßgabe der Anleihebedingungen benötigt wird.

Bedingtes Kapital III 2015

Die außerordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 12. Oktober 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Aktienoptionsprogramms II 2015 bis zu 4.500.000 Bezugsrechte („Aktienoptionsrechte“) auf bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist allein der Aufsichtsrat nach Maßgabe der beschlossenen Bestimmungen ermächtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte an Bezugsberechtigte darf im Zeitraum von der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Oktober 2015 bis zum Ablauf von 12 Wochen nach Eintragung des Bedingten Kapitals III 2015 im Handelsregister erfolgen. Zudem können Aktienoptionsrechte jeweils während eines Zeitraumes von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2015, der Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2016, sowie der Zwischenmitteilung für das zweite Quartal 2016 ausgegeben werden (jeweils „Ausgabezeitraum“).

Die maximale Laufzeit der gewährten Aktienoptionsrechte beträgt sechs Jahre. Die weiteren Bedingungen richten sich nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 1. September 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung.

Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.500.000,00 durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 4.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital III 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionsrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Oktober 2015 gemäß den Regelungen in Tagesordnungspunkt 8 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2015

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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