WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft – Bedingtes Kapital 2015

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
WKN A1X 3X3
ISIN DE 000 A1X 3X3 3
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über bedingtes Kapital
2015 und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Die Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft hat am 10.06.2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 bis zu 3.300.000 Bezugsrechte („Aktienoptionsrechte“) auf bis zu 3.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist allein der Aufsichtsrat nach Maßgabe der beschlossenen Bestimmungen ermächtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte an Bezugsberechtigte darf im Zeitraum von der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2015 bis zum Ablauf von 12 Wochen nach Eintragung des Bedingten Kapitals 2015 im Handelsregister erfolgen. An zukünftige Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer, die nach der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2015 bis zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 bestellt bzw. angestellt werden, sowie an das Vorstandsmitglied Stavros Efremidis in Bezug auf die Aktienoptionsrechte Vorstand (Tranche 2), können Aktienoptionsrechte zudem jeweils während eines Zeitraumes von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Zwischenmitteilung für das 3. Quartal 2015, des Jahresergebnisses 2015 und der Zwischenmitteilung für das 1. Quartal 2016 ausgegeben werden (jeweils „Ausgabezeitraum“).

Die maximale Laufzeit der gewährten Aktienoptionsrechte beträgt sechs Jahre. Die weiteren Bedingungen richten sich nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 04.05.2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 4 der Tagesordnung.

Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.300.000,00 durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 3.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionsrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10.06.2015 gemäß den Regelungen in Tagesordnungspunkt 4 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Frankfurt am Main, im Juni 2015

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.