WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft – Erwerb und Verwendung eigener Aktien

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
WKN A1X 3X3
ISIN DE 000 A1X 3X3 3
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft hat am 18. Dezember 2014 den Vorstand gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 17. Dezember 2019 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft. Der Vorstand ist aufgrund des Beschlusses auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Verwendung der eigenen Aktien in bestimmten Fällen auszuschließen, sowie die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 5 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 10. November 2014 veröffentlicht worden ist.

Frankfurt am Main, im Dezember 2014

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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