Weber & Ott Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Weber & Ott Aktiengesellschaft
Forchheim
EINLADUNG
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 21. Juli 2015, 11:00 Uhr,

im Sitzungszimmer unseres Verwaltungsgebäudes in der Konrad-Ott-Straße 1 in 91301 Forchheim.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 der WEBER & OTT AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
2.

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 11.675.155,16 wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag in Höhe von EUR 11.675.155,16.
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Auslage von Unterlagen

Die unter den Tagesordnungspunkten 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Konrad-Ott-Straße 1, 91301 Forchheim, zur Einsicht der Aktionäre aus; dies gilt auch für den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns, der im Anhang zum Jahresabschluss der Weber & Ott Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 unter der dortigen Ziffer 5 enthalten ist. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen zugänglich sein.

Freiwillige Hinweise u. a. zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Weitergehende Verpflichtungen gelten nur für börsennotierte Aktiengesellschaften.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 14.07.2015 – Dienstag –, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 30.06.2015 – Dienstag –, 00:00 Uhr, zu beziehen.

Die erforderlichen Anmeldungen der Aktionäre sowie der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der von ihr nachfolgend benannten Adresse,

WEBER & OTT AKTIENGESELLSCHAFT
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 12012 – 86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

spätestens bis zum Ablauf des 14.07.2015 – Dienstag –, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die von der Deutschen Bank AG den Aktionären ausgestellten Eintrittskarten, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigen, übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen und zwecks Erfüllung der vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen werden die Aktionäre gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. (auch) durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder geschäftsmäßig Handelnde im Sinne des § 135 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

Ausnahmen beziehungsweise Besonderheiten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht übersandt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie Anfragen

Der Vorstand wird etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 125 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn die Antragsteller ihre Aktionärseigenschaft nachweisen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Anfragen zur Hauptversammlung sind jeweils unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:

WEBER & OTT AKTIENGESELLSCHAFT
Stichwort: Anträge zur Hauptversammlung
Herrn Vorstand Oliver Dück
Konrad-Ott-Straße 1, 91301 Forchheim
Telefax: +49 (0)9191 83 – 261
E-Mail: hv@weberundott.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 06.07.2015 – Montag –, 24:00 Uhr, zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom Freitag, den 12.06.2015 veröffentlicht.

Forchheim, im Juni 2015

WEBER & OTT Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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