WEBERHOF AG
Mülheim an der Ruhr
HRB 24911
ISIN DE000A0LFLP9 / WKN A0LFLP
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 11.09.2017 um 12.00 Uhr im Hotel Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main – Nieder-Eschbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Weberhof AG zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.062,65 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Weberhof AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.314,98 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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9. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären zu wählen sind. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wählte am 27.08.2012 die Damen und Herren Klaus Hellwig, Martin Rubensdörffer und Franziska de Haan für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Herren Klaus Hellwig und Martin Rubensdörffer haben ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Sascha Magsamen und Herr Christian Trockel wurden gerichtlich bestellt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen.
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Auslage von Unterlagen
Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 wie auch der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Weberhof AG, 42579 Heiligenhaus, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
Anforderungen bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Weberhof AG, Sellberg 8, 42579 Heiligenhaus, E-Mail: info@weberhof-ag.de
Adressen für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung, den Nachweis des Anteilsbesitzes sowie für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:
Weberhof AG, Sellberg 8, 42579 Heiligenhaus, E-Mail: info@weberhof-ag.de
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Weberhof AG, Sellberg 8, 42579 Heiligenhaus, E-Mail: info@weberhof-ag.de angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter vorstehend genannter Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei werden der Tag der Anmeldung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet, so dass die Anmeldung und der Nachweis spätestens am 04. September 2017 zugehen müssen. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hat durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zu erfolgen, der seitens des depotführenden Instituts ausgestellt wurde. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. August 2017 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei werden der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Heiligenhaus, im Juli 2017
WEBERHOF AG
– Der Vorstand –