Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG – Hauptversammlung

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
Berneck
WKN 776 530
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, dem 5. Mai 2015 um 14:30 Uhr

in der Regionalleitung der Bayernwerk AG, 95444 Bayreuth, Luitpoldplatz 5 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von 100.254,18 € einen Betrag von 80.000,00 € auszuschütten, 20.000,00 € in die Rücklagen einzustellen und den Restbetrag von 254,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien innerhalb der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer deutschen Wertpapiersammelbank oder dem nachfolgenden Kreditinstitut hinterlegen:
Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51 GM
80311 München
Telefax: 089 / 54002519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Die Hinterlegung der Aktien hat spätestens am Mittwoch, dem 29. April 2015, zu erfolgen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Hinweise zu Bevollmächtigung, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bayreuth, im Februar 2015

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG

Der Vorstand

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