Werum Software & Systems CIS AG Lüneburg – Hauptversammlung

 

Werum Software & Systems CIS AG
Lüneburg

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, den 17.09.2014, um 16:00 Uhr
in unserem Hauptsitz
Wulf-Werum-Straße 3, 21337 Lüneburg
– Bibliothek –

ein.

An der Hauptversammlung kann nur teilnehmen, wer sich oder seinen (ihren) Bevollmächtigte(n) bis zum 15.09.2014 schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail angemeldet hat.

Eintrittskarten werden wir nicht verschicken.

Sollten Sie noch weitere Punkte für die Tagesordnung wünschen, bitten wir Sie, uns das bis zum 03.09.2014 mitzuteilen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Werum Software & Systems CIS AG
Der Vorstand
Christian Sommer

Thomas Menge

Carsten Stein

 
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 17.09.2014, um 16:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft in Lüneburg

Tagesordnung
1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.

Vorstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.03.2014
sowie Bericht des Aufsichtsrats
3.

Verwendung des Bilanzgewinns
4.

Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013/2014
5.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013/2014
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
7.

Neuwahl des Aufsichtsrates
8.

Vergütung des Aufsichtsrates
9.

Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und entsprechende Satzungsänderung
10.

Erwerb eigener Aktien
11.

Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung
12.

Verschiedenes
Lüneburg, im August 2014
Der Vorstand
Vorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats
für die Beschlussfassungen
zu den Tagesordnungspunkten
der Hauptversammlung am 17.09.2014

Zu 3.: Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung des Bilanzgewinns vor:

Es erfolgt keine Ausschüttung

Der verbleidende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen

Zu 4.: Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31.03.2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Zu 5.: Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das am 31.03.2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Zu 6.: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ackermann, Behrens & Eggers-GmbH, Lüneburg, zum Abschlussprüfer für das am 31.03.2015 endende Geschäftsjahr zu bestellen.

Zu 7.: Neuwahl des Aufsichtsrates

Mit dem Abspaltungsbeschluss wurden Herr Dr. Johann Windauer, Herr Prof. Dr. Thomas Frischgesell und Herr Erwin Kneuer als erste Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt. Diese Bestellung endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 17.09.2014.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung zusammen. Er besteht aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Herrn Dr. Johann Windauer, Adendorf
2.

Herrn Prof. Dr. Thomas Frischgesell, Lüneburg
3.

Herrn Erwin Kneuer, Lüneburg

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Zu 8.: Vergütung des Aufsichtsrates

Die Bezüge des Aufsichtsrates werden rückwirkend zum 01.01.2014 auf € 16.000,00 je vollem Kalenderjahr festgelegt.

Im Falle eines Ausscheidens erfolgt die Vergütung für das betreffende Jahr anteilig.

Zu 9.: Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und entsprechende Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 1.000.000,00 € um 100.000,00 € auf 1.100.000,00 € erhöht durch Ausgabe von 100.000 neuen nennwertlosen Namensaktien mit einem auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von einem Euro je Aktie.
b)

Die neuen Aktien sind ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
c)

Der Ausgabepreis wird auf 5,40 € festgesetzt.
d)

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

Begründung:

Es ist Ziel, dass sich die Anteile an der Firma im Besitz von Firmenangehörigen befinden sollen. Durch die Kapitalerhöhung sollen Aktien zum Erwerb durch Mitarbeiter der Gesellschaft, vorzugsweise von noch nicht beteiligten Mitarbeitern, bereitgestellt werden.
e)

Zur Anpassung an die Kapitalerhöhung wird nach Eintragung ihrer Durchführung § 4 lit. 4.1 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.100.00,00 (in Worten: Euro einemillioneinhunderttausend). Es ist eingeteilt in 1.100.000,00 nennwertlose Stückaktien.“

Zu 10.: Erwerb eigener Aktien

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)

Die Gesellschaft wird für einen Zeitraum von 5 Jahren ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben, höchstens jedoch zehn Prozent des Grundkapitals. Der Gegenwert pro Aktie darf 10,00 € nicht über- und 5,00 € nicht unterschreiten.
b)

Grund der Ermächtigung ist der angestrebte Verbleib der Aktien innerhalb der Belegschaft; d.h. die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Aktien zu übernehmen und gemäß den Bestimmungen der Satzung zu übertragen.
c)

Zugleich wird der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Zu 11.: Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)

Die Firma der Gesellschaft wird geändert in Werum Software & Systems AG.
b)

Die Änderung soll zum 1. Januar 2015 wirksam werden und erst nach diesem Datum durch den Vorstand zum Handelsregister angemeldet werden.
c)

§ 1 lit.1.1 der Satzung über die Firma der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

„Die Gesellschaft führt die Firma Werum Software & Systems AG.“

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