WESTFLEISCH FINANZ AG
Münster
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Dienstag, 27. Juni 2017, 10.00 Uhr
Gut Havichhorst
Havichhorster Mühle 100
48157 Münster-Handorf
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von € 11.674.223,38 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, die allesamt Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Hiervon sind 14 Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Insgesamt 7 Mitglieder des Aufsichtsrats können von den Aktionären Westfleisch SCE mbH, Münster, Erzeuger-Treuhand e.V., Senden und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandt werden. Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Josef Klein-Heßling, Stefan Schlüter, Dirk Schulze-Pellengahr und Heinrich Willenborg-Plettenberg endet mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 27. Juni 2017. Die Hauptversammlung ist im Hinblick auf die von ihr zu wählenden Mitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Hinblick auf § 18 Der Aufsichtsrat schlägt vor § 18 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft neu zu fassen. Die Details zu diesem Beschlussvorschlag sind der Einladung als Anlage beigefügt. |
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8. |
Verschiedenes |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen sind.
Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär ist berechtigt, sich in der Hauptversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Aktionär der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Vollmacht muss spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingereicht werden.
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Westfleisch Finanz AG, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster, zur Einsicht für die Aktionäre aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Im Anschluss an die Versammlung laden wir herzlich zu einem Mittagsimbiss ein.
Münster, im Mai 2017
WESTFLEISCH FINANZ AG
Der Vorstand