WESTGRUND Aktiengesellschaft – Aktienausgabe

WESTGRUND Aktiengesellschaft
Berlin
(ISIN DE000A0HN4T3 / WKN A0HN4T)
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ausgabe neuer Aktien)

Der Vorstand der WESTGRUND Aktiengesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2014 gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 15.055.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.055.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I.). Die Ermächtigung wurde am 2. Juli 2014 in das Handelsregister eingetragen.

Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 23. September 2014 und am 25. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ebenfalls vom 23. September 2014 und vom 25. September 2014 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von EUR 62.444.136,00 um EUR 11.428.562,00 auf EUR 73.872.698,00 durch Ausgabe von 11.428.562 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 11.428.562,00 zu erhöhen.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung und die entsprechende Anpassung von § 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft wurden am 29. September 2014 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen.

Berlin, im September 2014

Der Vorstand

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