WILHELMSBAU – AKTIENGESELLSCHAFT – 106. Hauptversammlung

WILHELMSBAU – AKTIENGESELLSCHAFT
Stuttgart
106. Hauptversammlung unserer Gesellschaft

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am Donnerstag, 11. Juni 2015, 11.15 Uhr in unserem Gebäude Marienstraße 1, 70178 Stuttgart, 4. OG, stattfindenden 106. ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses auf 31. Dezember 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn 2014 in Höhe von EUR 1.399.206,25 wie folgt zu verwenden:
– Ausschüttung einer Dividende von 10,00 EUR/Stück EUR 1.000.000,00
– Vortrag auf neue Rechnung EUR 399.206,25
Zusammen wie oben EUR 1.339.206,25
3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014:

Es wird vorgeschlagen, Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die gemäß § 15 der Satzung spätestens zehn Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei folgender Hinterlegungsstelle während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:

Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank oder bei der bezeichneten Hinterlegungsstelle bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Samstag, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Wir beabsichtigen, die Hauptversammlung als Vollversammlung abzuhalten und bitten daher unsere Aktionäre an der Hauptversammlung entweder anwesend zu sein oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, damit die Beschlüsse der Hauptversammlung gültig sind. Wir bitten zu beachten, dass nach § 17 unserer Satzung jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Wilhelmsbau – Aktiengesellschaft
Stuttgart

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