Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister – Hauptversammlung 2017

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister

Frankfurt am Main

ISIN: DE0006461809
WKN: 646 180

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 14. Dezember 2017, um 15.30 Uhr,
im Ballsaal Konrad Adenauer in der
Villa Kennedy, Kennedyallee 70, 60596 Frankfurt,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
mit Vorschlägen zur Beschlussfassung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Wolfgang Steubing AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2016/2017 bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 5.675.000,00 für das Geschäftsjahr 2016/2017 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, WKN: 646 180, in Höhe von € 1,00 je dividendenberechtigter Aktie
5.675.000 Stück Aktien à € 1,00 = 5.675.000,00
b) Einstellung in die Gewinnrücklage gem. § 58 Absatz 3 Satz 1 AktG 0,00
c) Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 0,00
Bilanzgewinn 5.675.000,00

Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über den Gewinnverwendungsvorschlag nach § 170 Abs. 2 AktG im September 2017 hielt die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien halten, wird der vorstehende Beschlussvorschlag dahingehend angepasst werden, dass bei unveränderter Ausschüttung von € 1,00 je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen werden wird, den rechnerisch auf die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien entfallenden Betrag zusätzlich auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3–5, 65760 Eschborn, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates (§ 8 Abs. 1 der Satzung)

Der Aufsichtsrat setzte sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Institutsgröße sowie der Generierung einer besseren Arbeits- und Kosteneffizienz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

㤠8 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“
7.

Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung (§ 15 der Satzung)

Aufgrund der Änderung des § 25d Absatz 5 Kreditwesengesetz vom 29.12.2016 dürfen Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten. Aus diesem Grund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 15 (2) wird vollständig aufgehoben und § 15 wie folgt neu gefasst:

„§ 15 Vergütung

(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft, bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat und für den Fall eines Rumpfgeschäftsjahres zeitanteilig, neben der Erstattung der Auslagen eine feste Vergütung von jährlich € 16.000,00.

(2) Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates neben der jährlichen Vergütung nach Absatz 1 ein Sitzungsgeld von € 1.250,00 pro Sitzung.

(3) Die Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 wird nach der ordentlichen Hauptversammlung für das zurückliegende Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Die Zahlungen erfolgen gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch eine Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf Donnerstag, den 23. November 2017 (0.00 Uhr (MEZ)), zu beziehen hat.

Die Anmeldung und die Bescheinigung haben in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft jeweils unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, demnach spätestens am Donnerstag, den 07. Dezember 2017 (24.00 Uhr (MEZ)), zugehen:

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen gelten die Bestimmungen des § 135 AktG und sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 / 889 690 655

E-Mail: steubing@better-orange.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach dem oben beschriebenen fristgerechten Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zugeschickt wird, und steht auch unter der Internetadresse

www.steubing.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Anfragen und Anträge von Aktionären

Aktionäre, die Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur richten:

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 / 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern (sofern Gegenstand der Tagesordnung), die nicht begründet zu werden brauchen, werden, soweit sie bis spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens am Mittwoch, den 29. November 2017, 24.00 Uhr (MEZ), bei der oben mitgeteilten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen und die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.steubing.com

unter der Rubrik „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“ veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Frankfurt am Main, im November 2017


Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister

Der Vorstand

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