XETOS AG – Hauptversammlung 2017

Hohenbrunn

WKN 512180

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung der XETOS AG

am Dienstag, den 29. August 2017 um 11:00 Uhr

in unseren Büroräumen in Hohenbrunn, Friedrich-Bergius-Str. 12.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates

2.

Verwendung des Jahresfehlbetrages des Geschäftsjahres 2016

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Vortrag des Jahresfehlbetrages des Geschäftsjahres 2016 auf neue Rechnung

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Erteilung der Entlastung für das Geschäftsjahr 2016

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Erteilung der Entlastung für das Geschäftsjahr 2016

5.

Bestätigung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Die am 16.2.2017 vom Registergericht bestellten neuen Aufsichtsräte Herr Marcel Rappaport und Frau Beata Krzyżagórska-Żurek sowie der verbleibende Aufsichtsrat Herr Matthias Weber werden in ihren Ämtern bestätigt.

6.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 25.08.2017 während der Geschäftsstunden am Sitz unserer Gesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen oder ihre Aktienurkunden während der Hauptversammlung im Original vorweisen können.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung im Original spätestens am 25.08.2017 zusammen mit der Anmeldung zur HV bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für Sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Darüber hinaus weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts unter den o.g. Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten hin. Eine entsprechende schriftliche Vollmacht ist vorzulegen.

 

Hohenbrunn, den 13. Juli 2017

XETOS AG Vorstand

Franz Fichtner

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