XETOS AG – Hauptversammlung 2018

Hohenbrunn

WKN 512180

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung der XETOS AG

am Dienstag, den 11.12.2018 um 11:00 Uhr

in unseren Büroräumen in Hohenbrunn, Friedrich-Bergius-Str. 12.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates

2.

Verwendung des Jahresfehlbetrages des Geschäftsjahres 2017

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Vortrag des Jahresfehlbetrages des Geschäftsjahres 2017 auf neue Rechnung

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Erteilung der Entlastung für das Geschäftsjahr 2017

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Erteilung der Entlastung für das Geschäftsjahr 2017

5.

Bestätigung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Der am 29.03.2018 vom Registergericht bestellte neue Aufsichtsrat Herr Peter George Kalwitzki wird in seinem Amt bestätigt.

6.

Neuwahl der Aufsichtsräte

Herr Marcel Rappaport und Frau Beata Krzyżagórska-Żurek treten mit Schreiben vom 31.10.2018 von ihren Ämtern zurück und zwar gültig zum Tage der Ordentlichen Hauptversammlung, dem 11.12.2018. Herr Ralph Winterhalter und Herr Philip Weber stellen sich als neue Aufsichtsräte zur Wahl.

Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

Herr Ralph Winterhalter und Herr Philip Weber werden zu neuen Aufsichtsräten der Xetos AG gewählt. Herr Kalwitzki bleibt Aufsichtsrat.

7.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 07.12.2018 während der Geschäftsstunden am Sitz unserer Gesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen oder ihre Aktienurkunden während der Hauptversammlung im Original vorweisen können.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung im Original spätestens am 07.12.2018 zusammen mit der Anmeldung zur HV bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für Sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Darüber hinaus weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts unter den o.g. Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten hin. Eine entsprechende schriftliche Vollmacht ist vorzulegen.

 

Hohenbrunn, den 30.10.2018

XETOS AG Vorstand

Frank Knocke

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