YOC AG – Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Erwerb eigener Aktien)

YOC AG

mit Sitz Berlin

(WKN 593273 – ISIN DE0005932735)

Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der YOC AG hat am 25. August 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 24. August 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu erwerben. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung der YOC AG vom 25. August 2015 verwiesen, der am 15. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlich wurde.

 

Berlin, im August 2015

YOC AG

Der Vorstand

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