youvestor AG – Hauptversammlung 2018

youvestor AG

Frankfurt am Main

An alle Aktionäre der

youvestor AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der youvestor AG

am Donnerstag, 16.08.2018,
um 16 Uhr,
in der Mainzer Landstr. 33, 2. OG,

ein. Die Einladung wird fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme (postalisch oder E-Mail an aktienregister@youvestor.de) bis zum 10.08.2018.

Frankfurt am Main, 12.07.2018

Der Vorstand

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017

Vorlage des vom Aufsichtsrat am 29.06.2018 gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses mit Stichtag zum 31. Dezember 2017 nebst Bericht des Aufsichtsrats.

TOP 2

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Diverses

I. Auslagen von Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (youvestor AG, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen aus:

(a)

der festgestellte und gebilligte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 (diesen haben wir ebenfalls als pdf-Version dieser E-Mail angehängt)

(b)

sowie die korrespondierenden Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) für das zum 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

II. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung zur Hauptversammlung wäre hilfreich, ist aber nicht erforderlich.

Jeder Aktionär kann sich gemäß § 14 der Satzung durch einen anderen Aktionär oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als zwei Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als zwei Monate alter Registerauszug vorzulegen.

III. Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-E-Mail-Adresse (aktienregister@youvestor.de) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind schriftlich bis spätestens 6 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens zum 10. August 2018, ausschließlich an die obige Geschäftsadresse der Gesellschaft zu übersenden.

 

Frankfurt am Main, 12. Juli 2018


Andreas Feiden, Vorstand               Roman Hoffmann, Vorstand

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