11880 Solutions AGPlanegg, Ortsteil MartinsriedWKN 511 880 / ISIN DE0005118806Einladung zur Hauptversammlung 2018Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Dienstag, den 12. Juni 2018, 11:00 Uhr, I. Tagesordnung
II. Berichte, weitere Angaben und Hinweise
Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in den Tagesordnungspunkten 6 und 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und zum vorgeschlagenen Ausgabepreis zu erstatten. Der Bericht des Vorstands ist vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung auch im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung.htmlzugänglich. Er wird darüber hinaus auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 1.1. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 die Schaffung eines Genehmigten Kapitals I über insgesamt bis zu EUR 1.911.109,00 durch Ausgabe von bis zu 1.911.109 auf den Inhaber lautende Stückaktien vor. Das Genehmigte Kapital I soll dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen und kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Genehmigte Kapital I soll der Gesellschaft schnelles und flexibles Handeln ermöglichen, ohne die jährliche oder eine außerordentliche Hauptversammlung abwarten zu müssen. Die vorgeschlagene Höhe des Genehmigten Kapitals I würde bei vollständiger Ausnutzung einer Erhöhung des derzeitigen Grundkapitals um knapp unter 10 % entsprechen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I haben die Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die beantragte Ermächtigung sieht jedoch vor, dass der Vorstand das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausschließen kann: Der Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Barkapitalerhöhungen ausschließen können, wenn die Aktien zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Festsetzung des Ausgabebetrags wird sich die Verwaltung unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Marktgegebenheiten bemühen, einen etwaigen Abschlag vom Börsenpreis so niedrig wie möglich zu halten. Diese Ermächtigung ermöglicht es der Gesellschaft, Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen und einen Kapitalbedarf kurzfristig zu decken. Durch den Ausschluss des Bezugsrechts wird eine Platzierung nahe am Börsenpreis ermöglicht, sodass der bei Bezugsrechtsemissionen übliche Abschlag entfällt. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die unter einem solchen erleichterten Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien entfällt, darf insgesamt 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung nicht überschreiten. Dies trägt den Bedürfnissen der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung und entspricht der gesetzlichen Wertung. Im Übrigen kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote grundsätzlich Aktien zu vergleichbaren Bedingungen am Markt erwerben. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden sowie derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen. Schließlich sind auch Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Des Weiteren ist eine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss vorgesehen, um etwaige Spitzenbeträge auszunehmen. Ein solcher sinnvoller und marktkonformer Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich etwaiger Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und damit eine erleichterte Abwicklung zu gewährleisten. Außerdem kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, um den Inhabern oder Gläubigern der 11880 Solutions AG oder ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. Üblicherweise werden in entsprechenden Anleihebedingungen Verwässerungsschutz-Mechanismen z. B. bei Kapitalmaßnahmen und Dividendenzahlungen vorgesehen. Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses kann diesen Gläubigern ein entsprechender Ausgleich angeboten werden, ohne den Options- bzw. Wandlungspreis oder das Wandlungsverhältnis anpassen zu müssen. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien entsprechend ausgeschlossen werden Auch bei Sachkapitalerhöhungen soll das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in voller Höhe ausgeschlossen werden können, um der 11880 Solutions AG die Möglichkeit zu geben, Aktien der Gesellschaft zur Erfüllung von Ansprüchen aus Vorbereitung, Durchführung, Vollzug oder Abwicklung von rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Erwerbsvorgängen sowie von Unternehmenszusammenschlüssen ohne Beanspruchung der Börse schnell und flexibel anbieten zu können. Die 11880 Solutions AG steht im nationalen und auch internationalen Wettbewerb. Sie muss daher jederzeit in der Lage sein, an den Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch, kurzfristig Unternehmen, Betriebe, Unternehmensteile, Beteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände oder Ansprüche auf den Erwerb von Vermögensgegenständen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Als Gegenleistung kann die Gewährung von Aktien zweckmäßig sein, da dies die Liquidität schont oder auch geboten sein, um etwaigen Verkäufererwartungen zu entsprechen. Auch kann dies die Verhandlungsposition der 11880 Solutions AG bei Erwerbsverhandlungen stärken. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Dabei soll der Ausgabebetrag der zu begebenden neuen Aktien grundsätzlich am Börsenkurs ausgerichtet werden. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist allerdings nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses infrage zu stellen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass konkrete Pläne für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I derzeit noch nicht bestehen und die vorliegende Vorratsbeschlussfassung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss der üblichen Praxis entspricht. Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I berichten. 1.2. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 Der Hauptversammlung wird ferner die Schaffung eines Genehmigten Kapitals II über insgesamt bis zu EUR 7.644.436,00 durch Ausgabe von bis zu 7.644.436 auf den Inhaber lautende Stückaktien vorgeschlagen. Gemeinsam mit dem unter Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen Genehmigten Kapital I wird die Verwaltung somit zu der gesetzlich maximal zulässigen Erhöhung des Grundkapitals von knapp unter 50 % ermächtigt. Den Aktionären steht auch beim Genehmigten Kapital II grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Jedoch ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in den nachstehenden Fällen auszuschließen. Zum einen ist dies, wie auch beim Genehmigten Kapital I, vorgesehen, um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Dies stellt, wie oben unter Ziffer 1.1 dargestellt, einen sinnvollen und marktkonformen Ausschluss des Bezugsrechts dar, um die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und damit eine erleichterte Abwicklung zu gewährleisten. Hinsichtlich der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs-/Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft gelten die gleichen Erwägungen wie beim Genehmigten Kapital I. Durch die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll den vorgenannten Inhabern und Gläubigern zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang gewährt werden, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten zustünden. Dies stellt die Gewährung einer marktüblichen Form eines Verwässerungsschutzes an die Gläubiger solcher Instrumente dar. Darüber hinaus sieht die Ermächtigung auch einen Bezugsrechtsausschluss für den Fall von Sachkapitalerhöhungen vor. Hierdurch soll der 11880 Solutions AG die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zum Maximum des Genehmigten Kapitals II Aktien zur Erfüllung von Ansprüchen aus Vorbereitung, Durchführung, Vollzug oder Abwicklung von rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Erwerbsvorgängen sowie von Unternehmenszusammenschlüssen ohne Beanspruchung der Börse schnell und flexibel anbieten zu können. Hierdurch wird der Solutions AG die Möglichkeit gegeben, an den Märkten im Interesse der Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können, wozu auch gehört, kurzfristig Unternehmen, Betriebe, Unternehmensteile, Beteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände oder Ansprüche auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Als Gegenleistung kann die Gewährung von Aktien zweckmäßig sein, da dies die Liquidität schont oder auch geboten sein, um etwaigen Verkäufererwartungen zu entsprechen. Auch kann dies die Verhandlungsposition der Solutions AG bei Erwerbsverhandlungen stärken. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Dabei soll der Ausgabebetrag der zu begebenden neuen Aktien grundsätzlich am Börsenkurs ausgerichtet werden. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist allerdings nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses infrage zu stellen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ebenso wenig wie bei dem Genehmigten Kapital I, bereits konkrete Pläne für eine Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals II derzeit bestehen. Entsprechende Vorratsbeschlüsse mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sind vielmehr national und auch international üblich. Über jede etwaige Ausübung des Genehmigten Kapitals II wird der Vorstand der Hauptversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben berichten.
2.1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 2.2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Dieser Nachweis kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (22.05.2018, 00:00 Uhr MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag – Record Date). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 05.06.2018, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 11880 Solutions AG Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den oben beschriebenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Für eine eventuelle Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt oder am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 2.3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte verwendet werden, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Alternativ kann das Formular auch im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlungheruntergeladen werden. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 11880 Solutions AG Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Aktionäre werden gebeten, sich mit diesen Personen oder Institutionen über die jeweilige Form der Bevollmächtigung abzustimmen. 2.4. Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Ziff. 5.2 Abs. (5) der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Stimmrechtsvertreter zu benennen, die das Stimmrecht nach ausdrücklicher Weisung abwesender Aktionäre ausüben. Die Gesellschaft macht von dieser Möglichkeit Gebrauch: Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben demnach die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisungen zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können daher nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen. Von den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft können insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widerspruch zu Protokoll gegeben werden. Den Stimmrechtsvertretern sind ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Änderung von Weisungen oder ein Widerruf der Vollmacht sind in Textform (§ 126 b BGB) vor der Hauptversammlung an die oben im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln oder am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung vorzulegen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter https://ir.11880.com/hauptversammlungzum Download zur Verfügung. 2.5. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 2.5.1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gemäß § 126 AktG werden alle zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich ihrer etwaigen Begründung oder Vorschläge von Aktionären für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG, die uns bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis zum 28.05.2018, 24:00 Uhr MESZ, an unsere Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 11880 Solutions AG übersandt werden, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse https://ir.11880.com/hauptversammlungveröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht. Unter „Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre“ sind dort auch weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der Rechte und ihren Grenzen enthalten. 2.5.2. Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Aktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 12.05.2018, 24:00 Uhr MESZ. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 11880 Solutions AG Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind unter der Internet-Adresse https://ir.11880.com/hauptversammlungunter „Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre“ enthalten. 2.5.3. Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Die Satzung der Gesellschaft sieht in Ziffer 5.3 Abs. (2) die Ermächtigung des Versammlungsleiters gem. § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG vor, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind unter der Internet-Adresse https://ir.11880.com/hauptversammlungunter „Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre“ enthalten.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG einschließlich der Einberufung zur Hauptversammlung, des Geschäftsberichts, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite https://ir.11880.com/hauptversammlungabrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, Kruppstraße 74, 4. Stock, 45145 Essen, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt.
4.1 Lebenslauf Ralf Ruhrmann Wohnort: Oberhausen, Deutschland Geboren: 1962 in Oberhausen Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Gesamthochschule Paderborn mit den Schwerpunkten betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Produktionswirtschaft Beruflicher Werdegang:
Aktuelle berufliche Tätigkeit: Betreuung und Beratung überwiegend familiengeführter mittelständischer Unternehmen sowie deren Gesellschafter in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern sowie speziellen Fragestellungen (Family Office) Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mandate im In- und Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:
Beziehungen zu Organen der 11880 Solutions AG: (unter Angabe des verwandtschaftlichen Grades) Beziehung zu wesentlich beteiligtem Aktionär der 11880 Solutions AG: Ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R Hauschildt Stiftung Beziehungen zur 11880 Solutions AG: Keine 4.2. Lebenslauf Helmar Hipp Wohnort: Stuttgart, Deutschland Geboren: 5. Mai 1967 Ausbildung: Dipl.-Ing. (Uni) Beruflicher Werdegang: Seit 20 Jahren in Internet- und Digitalbusinesses als GF und Vorstand tätig, umfangreiche Erfahrung und hohes Know-how in Digital Transformation und Change – mit Fokus auf Technologien, e-Commerce, Marketing, Sales.
Aktuelle berufliche Tätigkeit: Geschäftsführer Cyberport GmbH Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Aufsichtsrat TGOA AG (The Group of Analysts) Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind: Keine Beziehungen zu Organen der 11880 Solutions AG: (unter Angabe des verwandtschaftlichen Grades) Beziehung zu wesentlich beteiligtem Aktionär der 11880 Solutions AG: Keine Beziehungen zur 11880 Solutions AG: Keine
Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet erfolgt nicht.
Die 11880 Solutions AG verarbeitet folgende personenbezogene Daten, wenn Sie sich zur Hauptversammlung anmelden: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte. Sollten Sie einen Vertreter benennen, so verarbeiten wir auch dessen Daten, d.h. Name, Adresse, ggf. E-Mail-Adresse. Die Datenverarbeitung erfolgt, um den Aktionären, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden, die Ausübung ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen. Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist die 11880 Solutions AG. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist erforderlich. So erhalten die Dienstleister, die mit der Durchführung der Hauptversammlung der 11880-Solutions AG von dieser beauftragt wurden, die personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der jeweils beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Diese werden die personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den Weisungen der 11880 Solutions AG verarbeiten. Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Gegebenenfalls besteht auch ein Recht auf Datenübertragung gemäß der DS-GVO. Diese Rechte können gegenüber der 11880 Solutions AG über die E-Mail-Adresse datenschutz.solutions@11880.comoder über folgende Kontaktdaten geltend machen. 11880 Solutions AG Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu. Sie erreichen unseren Ansprechpartner für Datenschutz unter: 11880 Solutions AG Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der 11880 Solutions AG unter www.11880.comzu finden. Die Einberufung der Hauptversammlung ist am 27. April 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Essen, im April 2018 11880 Solutions Aktiengesellschaft Der Vorstand
Sitz: Planegg, Ortsteil Martinsried Investor Relations: investor.relations@11880.com Registergericht: Amtsgericht München USt-ID-Nr.: DE 182 755 407 Vertretungsberechtigte: Aufsichtsratsvorsitzender: |
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