1&1 AG, Montabaur – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE0005545503 / WKN 554 550 & ISIN DE000A2GSYD7 / WKN A2GSYD – Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie)

1&1 AG

Montabaur

ISIN DE0005545503 /​ WKN 554 550
ISIN DE000A2GSYD7 /​ WKN A2GSYD

Dividendenbekanntmachung
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Die ordentliche Hauptversammlung der 1&1 AG vom 16. Mai 2023 hat beschlossen, vom im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2022 in Höhe von EUR 234.090.564,52 eine Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.299.649 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt EUR 8.814.982,45, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 225.275.582,07 als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 22. Mai 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.

 

Montabaur, im Mai 2023

1&1 AG

– Der Vorstand –

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