1&1 Drillisch Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft
Maintal
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 22.05.2019

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft

Maintal

ISIN DE 0005545503 / WKN 554 550
ISIN DE 000A2GSYD7 / WKN A2GSYD

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft vom 21. Mai 2019 hat beschlossen, von dem im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 367.413.047,68 einen Betrag von EUR 8.813.232,45 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Die Höhe der Dividende orientiert sich an der in § 254 Abs. 1 AktG vorausgesetzten Mindestdividende. Der verbleibende Betrag von EUR 358.599.815,23 wird als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 24. Mai 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Maintal, im Mai 2019

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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