IVU Traffic Technologies AG – Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IVU Traffic Technologies AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 06.03.2019

IVU Traffic Technologies AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats der IVU Traffic Technologies AG

Der Aufsichtsrat der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, setzt sich derzeit gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Unterabsatz 6 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Die IVU Traffic Technologies AG beschäftigt inzwischen nachhaltig mehr als 500, aber weniger als 2.000 Arbeitnehmer.

Der Vorstand der IVU Traffic Technologies AG ist daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Vielmehr muss sich der Aufsichtsrat nach Ansicht des Vorstands nunmehr nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 Unterabsatz 4 AktG zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammensetzen.

Die IVU Traffic Technologies AG wird daher künftig nach den vorstehenden Regelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes einen Aufsichtsrat bilden, der sich zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammensetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen. Die IVU Traffic Technologies AG beabsichtigt in diesem Zusammenhang, den Aufsichtsrat auf sechs Mitglieder, bestehend aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, zu vergrößern.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 AktG im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in allen inländischen Betrieben der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen veröffentlicht.

 

Berlin, im März 2019

IVU Traffic Technologies AG

DER VORSTAND

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