Deutsche Bahn Aktiengesellschaft – Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG 11.03.2019

Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Berlin

Hinweisbekanntmachung
(gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 50000, ist Alleingesellschafterin der DB Media & Buch GmbH mit Sitz in Kassel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 2790. Es ist beabsichtigt, die DB Media & Buch GmbH nach § 2 UmwG auf die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 07.03.2019 abgeschlossen.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir die Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden DB Media & Buch GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft alle Geschäftsanteile der DB Media & Buch GmbH gehören.

 

Berlin, 07. März 2019

Der Vorstand

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