![]() LensWista AktiengesellschaftBERLINWKN A0LR80, ISIN DE000A0LR803EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2014Wir laden sämtliche Aktionäre zu deram Montag, den 25. August 2014, um 11:00 Uhrin den Räumen des Dorint Hotels,
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
4. August 2014
(0:00 Uhr MESZ),
zu beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung spätestens am
18. August 2014
(24:00 Uhr MESZ),
unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
LensWista AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
zugegangen sein. Die Haubrok Corporate Events GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.
Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG
Anträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:
LensWista AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 298
E-Mail: gegenantraege@haubrok-ce.de
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetadresse der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens
10. August 2014
(24:00 Uhr MESZ)
bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Berlin, im Juli 2014
LensWista Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –