DEHAG Hotel Service AG
Eschborn
An alle Aktionäre
Mit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 27. November 2014 um 14.00 Uhr
im Best Western Hotel am Schlossberg, Europastraße 13, 72622 Nürtingen, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der DEHAG Hotel Service AG ein.
TAGESORDNUNG
1.
Beschlussfassung über den Abschluss des Affiliation Agreements von Best Western Hotels Deutschland GmbH mit Best Western International Inc. betreffend die Länder Österreich, Schweiz, Kroatien, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien und den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit Best Western Hotels in diesen Ländern
Aufsichtsrat und Vorstand der DEHAG Hotel Service AG sowie die Geschäftsleitung von Best Western Hotels Deutschland GmbH schlagen zur Beschlussfassung und Billigung vor:
Best Western Hotels Deutschland GmbH wird ermächtigt, mit Best Western International Inc., Phoenix, zusätzlich ein Affiliation Agreement für die Länder Österreich, Schweiz, Kroatien, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien abzuschließen und in diesen Ländern Dienstleistungsverträge mit Best Western Hotels abzuschließen.
2.
Beschlussfassung über die Firmenänderung in „Best Western Hotels Central Europe GmbH“ und Einführung eigener Entscheidungsgremien für Best Western Hotels Central Europe GmbH
Aufsichtsrat und Vorstand der DEHAG Hotel Service AG sowie die Geschäftsleitung von Best Western Hotels Deutschland GmbH schlagen vor:
Die Hauptversammlung beschließt und billigt den Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung von Best Western Hotels Deutschland GmbH, die Satzung der Best Western Hotels Deutschland GmbH wie folgt zu ändern:
a)
Die Firma der Gesellschaft „Best Western Hotels Deutschland GmbH“ wird geändert in „Best Western Hotels Central Europe GmbH“.
b)
Die Gesellschaft hat ab dem 01.01.2016 einen Beirat, der aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats der DEHAG Hotel Service AG und vier zusätzlichen Vertretern (je einer für Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Region CEE) besteht. Die zusätzlichen Mitglieder werden von den Hotels in dem jeweiligen Land/Region gewählt.
c)
Die Gesellschaft hat eine Partnerversammlung, in der jedes – dieser Gesellschaft angeschlossene – Best Western Hotel eine Stimme hat. Die Partnerversammlung bestimmt über Anpassungen und Änderungen des Dienstleistungsvertrags, der Leistungen der Servicezentrale, der gemeinsamen Leistungen der Hotels und Qualitätsanforderungen. In der Partnerversammlung hat jedes angeschlossene Hotel eine Stimme.
d)
Die mit den Best Western Hotels abgeschlossenen Dienstleistungsverträge werden entsprechend geändert.
Hinweise
Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht.
Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form (§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster einer Vollmacht bei, die Sie bitte bis spätestens zum 18. November 2014 im Original an die DEHAG Hotel Service AG zusenden oder bei der Registrierung zur Hautversammlung vorlegen.
Die Begründungen zu Tagesordnungspunkt 1 und 2 legen wir der Einladung und Tagesordnung bei. Sie sind zudem ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Eschborn zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Eschborn, im Oktober 2014