AGROB Immobilien AG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien

AGROB Immobilien AG
Ismaning
ISIN: DE0005019004 (WKN 501 900)
ISIN: DE0005019038 (WKN 501 903)
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG vom 10. Juli 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien der Gesellschaft (Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien) nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 29. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) zu erwerben und zu verwenden. Die Ermächtigung gilt bis zum 9. Juli 2020 und ist auf ein Volumen von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals beschränkt.

Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 29. Mai 2015 im Bundesanzeiger zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG veröffentlicht worden ist, verwiesen.

Ismaning, im Juli 2015

AGROB Immobilien AG

Der Vorstand

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