Agrar Invest Romania AG
Traunreut
– WKN A1E WZH –
– ISIN DE000A1EWZH4 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am
27. August 2015, 10:30 Uhr
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg
Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner
Raum Dreisam
TAGESORDNUNG
1)
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Agrar Invest Romania AG, Martin-Niemöller-Straße 1, 83301 Traunreut, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 10.07.2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend sind zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
2)
Beschlussfassung über Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 512.384,21 EUR wie folgt zu verwenden:
1. Bilanzgewinn 512.384,21 EUR
2. Ausschüttung einer Dividende von gesamt –
3. Einstellung in Gewinnrücklagen –
4. Vortrag auf neue Rechnung 512.384,21 EUR
5. Zusätzlicher Aufwand auf Grund des Beschlusses –
3)
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5)
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nymphenburger Straße 3 b, 80335 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6)
Beschlussfassung über Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie entsprechende Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, Folgendes zu beschließen:
Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von sechs auf drei reduziert. § 7 Abs. 1 der Satzung wird dementsprechend wie folgt neu gefasst:
Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern, soweit zwingende gesetzliche Regelungen nicht eine höhere Anzahl von Mitgliedern vorschreiben.
Die Satzungsänderung würde mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
7)
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen. Danach besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet und damit mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der mit diesem Schreiben geladen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Hinblick auf den Vorschlag zur Satzungsänderung gem. TOP 6 nur drei Mitglieder für die reguläre Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung zu bestellen, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Folgende Personen schlägt der Aufsichtsrat hierfür vor:
•
Herrn Peter Bayard, Jurist, Lugano (Schweiz)
•
Herrn Roman Clavadetscher, Unternehmer, Rüti (Schweiz)
•
Herrn Daniel Vogt, Unternehmer, Balzers
Sollte die vorgeschlagene Satzungsänderung gem. TOP 6 abgelehnt werden, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende weitere Personen für den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar ebenfalls für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
•
Herrn Renato Pool, Mitglied der Geschäftsleitung, Triesen (Liechtenstein)
•
Herrn Harald Franz Strassner, Landwirt, Pöttsching (Österreich)
•
Herrn Peter Steiner, Unternehmer, Hohenrain
Die vorgeschlagenen Personen haben folgende Mitgliedschaften und Positionen in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Peter Bayard:
―
Alsace Land Service S.R.L.
―
Helvetica Trading S.R.L.
―
SanSwiss S.R.L.
―
Hamilton Central Europe S.R.L.
―
Fundatie Wassertalbahn
―
Fundatie Helvetica Aid
•
Daniel Vogt
―
Vogt Asset Management
―
Vogt Family Office AG
―
Hand in Hand Anstalt
―
Heizwerk Malbun AG
―
Vogt Appartments AG
―
Almeina Anstalt
―
Vidasana AG
―
OZL AG
•
Roman Clavadetscher:
―
Hosberg AG
•
Renato Pool
―
Agroinvest PLUS AG
―
Agroinvest Romania AG
―
AGRARINVEST AG
•
Harald Strassner
―
keine
•
Peter Steiner
―
GHP Arbitrium AG
―
GHP Arbitrium Holding AG
―
Beneval AG
―
AGRARINVEST AG
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehend mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 20. August 2015 (letzter Anmeldetag) zugehen. Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dies kann durch einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erfolgen. Dieser hat sich auf den 6. August 2015, 00:00 Uhr zu beziehen (Nachweisstichtag) und muss der Gesellschaft unter der nachstehend mitgeteilten Adresse spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 20. August 2014 (letzter Berechtigungsnachweistag) zugehen:
Agrar Invest Romania AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Lassen Aktionäre ihre Aktien am Nachweisstichtag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für diesen Nachweis des Anteilsbesitzes gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben dem Erfordernis der Anmeldung – ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf Veräußerbarkeit von Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evt. Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der vorstehenden Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung anzufordern und für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die oben genannte Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen werden, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Falle bedarf es einer fristgerechten Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen. Die Bevollmächtigung ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch vorherige Übermittelung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse:
Agrar Invest Romania AG
Investor Relations
– ordentliche Hauptversammlung 2015 –
Martin-Niemöller-Straße 1
83301 Traunreut
Telefax: +41 (0) 44 200 36 67
E-Mail: info@agrarinvestments.com,
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können schriftlich oder per Telefax oder per E-Mail durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorstehenden Hinweise entsprechend.
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung
Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Agrar Invest Romania AG
Investor Relations
– ordentliche Hauptversammlung 2015 –
Martin-Niemöller-Straße 1
83301 Traunreut
Telefax: +41 (0) 44 200 36 67
E-Mail: info@agrarinvestments.com,
Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Vorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.agrarinvestments.com veröffentlicht, sofern diese bis spätestens zum 15. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 12. August 2015, 24 Uhr, zugehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Angaben zum Grundkapital der Gesellschaft
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 19.181.527,00 und ist eingeteilt in 19.181.527 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält aktuell 195.517 eigene Aktien; hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 18.986.010.
Ausgelegte Unterlagen
Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Martin-Niemöller-Straße 1, 83301 Traunreut, und während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich und kostenfrei Abschriften der vorgenannten Unterlagen.
Traunreut, im Juli 2015
Agrar Invest Romania AG
Theodor Häni Kai Geisslreither
Der Vorstand